Auf dem Hasenberg befindet sich einer der Stuttgarter Trinkwasserspeicher Foto: EnBW

Die Landeskartellbehörde und die Energie Baden-Württemberg (EnBW) wollen an den Verhandlungstisch zurück und erneut über die Rücknahme des am 1. August 2012 für Stuttgart drastisch erhöhten Trinkwasserpreises (plus 9,2 Prozent pro Kubikmeter) sprechen.

Stuttgart - Die Landeskartellbehörde und die Energie Baden-Württemberg (EnBW) wollen an den Verhandlungstisch zurück und erneut über die Rücknahme des am 1. August 2012 für Stuttgart drastisch erhöhten Trinkwasserpreises (plus 9,2 Prozent pro Kubikmeter) sprechen. Das Gerichtsverfahren ruht so lange, der Preis gilt weiter.

Die Parteien nahmen damit den Vorschlag von Gerhard Ruf, dem Vorsitzenden Richter des Kartellsenats am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, an. Ruf hatte am Donnerstag in der Verhandlung alternativ die Bestellung von Gutachtern erwogen.

Ruf eröffnete den Parteien, was passieren werde, wenn sie sich kompromisslos zeigen: „Dann werden wir in Teilen der Argumentation der Behörde folgen, in anderen nicht. Wir werden den Bescheid der Behörde aufheben, so dass sie einen neuen erlassen kann.“

Die Kartellbehörde hatte am 4. September 2014 angeordnet, dass die EnBW ihre Wasserpreise sogar rückwirkend vom 1. August 2007 und bis zum 31. Dezember 2014 senken muss, und zwar um für das Unternehmen happige 25 bis 33,5 Prozent. So weit seien die Preise missbräuchlich überhöht gewesen. Würde die Verfügung umgesetzt, müsste die EnBW samt Zinsen 160 Millionen Euro zurückzahlen, ein Durchschnittshaushalt mit vier Personen könnte mit 900 Euro Rückerstattung rechnen.

Nun soll das Verfahren ruhen. Der Sofortvollzug der Preissenkung für die vier Monate von September bis Dezember 2014 werde aufgeschoben, so Ruf. Sollte das Verfahren wieder aufgenommen werden, erhofft sich das Gericht bis dahin entscheidende Hinweise aus einem im September anstehenden Urteil des Bundesgerichtshofs zum gleich gelagerten Fall angeblich überhöhter Wasserpreise in Calw.

In der zweistündigen Verhandlung beharkten sich Behörde und EnBW in zahllosen Details. Die Kartellwächter unter der Leitung von Thomas von Fritsch hatten bei der EnBW gleich zwei Methoden zur Preismissbrauchskontrolle angewandt. Sie hatte den EnBW-Preis in Stuttgart (der dritthöchste von 83 Versorgern im Land) mit denen von Bietigheim-Bissingen, Bad Säckingen und Schramberg, die zwei, sechs und 39 belegen, verglichen. Das ist zulässig. Die EnBW wollte sich gern mit Essen (Fritsch: „Der teuerste Versorger!“) vergleichen. Richter Ruf würde dazu gern einen Gutachter hören. Einige Positionen der Behörde sind aus Sicht des OLG nicht möglich.

Auch zulässig ist das Kostenkontrollprinzip, dem Fritsch zuneigt. Dabei werden zahlreiche Preisbildungsfakten überprüft. Zu nahezu jeder Position gibt es Differenzen zwischen EnBW und Behörde. „Nicht entscheidungsreif, am Ende brauchen wir auch dazu ein Gutachten“, sagte Ruf.

Klar ist für Fritsch, dass es bei den kommenden Gesprächen um die komplette Rücknahme der Erhöhung gehen muss, „plus einen Schnaps obendrauf“, sagte er. Man liegt weit auseinander: „Wir glauben, unser Preis ist angemessen“, kommentierte EnBW-Vertreter Christoph Müller.