Das Landgericht rät EnBW und Stadt, den Verhandlungsweg einzuschlagen Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Der Streit zwischen der Stadt Stuttgart und der EnBW-Tochter Netze BW wird ein Thema für den Konzernvorstand der Energie Baden-Württemberg. Er entscheidet, ob es ab Februar 2015 zu Verhandlungen mit der Stadt kommt oder der Konzern in der Vermögensfrage ein Urteil des Gerichts anstrebt.

Stuttgart - Der Streit zwischen der Stadt Stuttgart und der EnBW-Tochter Netze BW wird ein Thema für den Konzernvorstand der Energie Baden-Württemberg. Er entscheidet, ob es ab Februar 2015 zu Verhandlungen mit der Stadt kommt oder der Konzern in der Vermögensfrage ein Urteil des Gerichts anstrebt.

Die Stadt pocht auf die Herausgabe des Wassernetzes, weil sie es künftig selbst betreiben will. Durch Äußerungen des Landgerichts sieht sie sich gestärkt. Das Gericht sagt, der Kaufpreis für das Wassernetz müsse nach dem subjektiven Ertragswert berechnet werden, also der künftig möglichen Rendite plus Einsparmöglichkeiten durch Synergien, die die Stadt erzielen kann. Dazu käme noch ein Aufschlag für Prozessrisiken von zehn bis 15 Prozent. Die Stadt hat den Ertragswert mit 140 Millionen Euro berechnet. Die EnBW setzt auf den Sachzeitwert und spricht von einem Kaufpreis von 600 bis 750 Millionen Euro.

Bis zu einer Entscheidung auf dem Verhandlungs- oder Gerichtsweg will die EnBW das Netz weiter betreiben. Wie hoch dabei die Konzessionsabgabe an die Stadt ausfällt, ist von einem zweiten Verfahren abhängig: Die Kartellbehörde des Landes hat der EnBW im September einen seit 2007 „missbräuchlich überhöhten Preis“ vorgeworfen und eine Preissenkung um 33,5 Prozent mit Rückzahlung an die Kunden bis Ende 2015 gefordert. Darüber soll nun das Oberlandesgericht entscheiden. Bei ihm hat die EnBW Beschwerde gegen die Kartellentscheidung eingereicht. Der Fall soll im April 2015 aufgerufen werden. Dann könnte auch geklärt werden, auf welcher Einwohnerzahl die Konzessionsabgabe berechnet wird und wie die Abgabe in den Preis einfließt.