Bei Unfällen mit Rehen braucht es eine Wildschadenbestätigung Foto: dpa-Zentralbild

Die Zahl der Wildunfälle in Deutschland ist deutlich gestiegen, wie die Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) besagen. Demnach kam es allein im Jahr 2012 zu 258 000 Unfällen mit Wildtieren.

Berlin - Es ist gar nicht so einfach, das sichere Fahren in dunklen Zeiten. Die Straßen sind schmierig, Nebel erschwert die Sicht, am Waldrand taucht Wild auf.Letzteres passiert immer öfter: So ist die Zahl der Wildunfälle in Deutschland deutlich gestiegen, wie die Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) besagen. Demnach kam es allein im Jahr 2012 zu 258 000 Unfällen mit Wildtieren. Das waren zehn Prozent mehr als im Jahr zuvor. Schadenssumme: 583 Millionen Euro. Damit verursachen Wildtierunfälle die zweithöchste Schadenssumme nach Glasbruchschäden.

Die große Masse der Unfälle regeln die Fahrzeughalter direkt mit ihrer Versicherung, ohne die Polizei einzuschalten. Wildschäden sind grundsätzlich bereits durch die Teilkasko-Versicherung gedeckt, wie der Paragraf 12 Allgemeine Kraftfahrbedingungen besagt. Allerdings müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: So muss das Auto beim Zusammenstoß mit einem Wildtier in Bewegung gewesen sein. Zudem muss von dem Wild eine typische Gefahr ausgehen. Doch bei dieser Auslegung herrscht viel Spielraum, wie zwei Urteile beweisen: Während das Oberlandesgericht München urteilte, ein totes Tier auf der Straße sei keine typische Wildgefahr (Az: 10 U 4630/85), entschied das Landgericht Stuttgart (Az: 5 S 244/06), dass die Versicherung bei einem bereits überfahrenen Tier sehr wohl zahlen muss.

Auch zahlt die Versicherung nicht bei jedem Tier, das im Wald lebt. Es muss sich um sogenanntes Haarwild gehandelt haben. Schäden durch Rehe, Füchse oder Hasen sind demnach versichert, nicht aber durch Feder-Wild wie Habichte oder Fasane. Auch streunende Hunde fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Daher haben viele Autoversicherer den Teilkasko-Schutz inzwischen auf Tiere wie Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde erweitert.

Streitigkeiten mit Autoversicherungen gibt es immer wieder, wenn Autofahrer Tieren ausweichen wollen und dabei am Baum oder im Straßengraben landen. Versicherungsschutz in der Teilkasko besteht grundsätzlich, wenn es sich um eine bewusste Rettungsmaßnahme nach Paragraf 62 des Versicherungsvertragsgesetzes handelte, um einen größeren Schaden zu vermeiden. Was übrigens nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs erst bei Rehen oder Wildschweine gestattet ist (Bundesgerichtshof, Az: IV ZR 250/93 und IV ZR 202/90).

Wer diesen Streitigkeiten entziehen möchte, sollte eine Vollkasko-Versicherung wählen. Sie zahlt für alle Unfälle, auch wenn sie selbst verschuldet wurden – etwa wegen eines Ausweichmanövers. Auch muss der Autofahrer nicht mal den Beweis erbringen, dass tatsächlich der Zusammenprall mit einem Tier zu dem Unfall geführt hat, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm bestätigt (Az: 20 U 134/07).

Die Vollkasko-Versicherung ist aber deutlich teurer als die Teilkasko, zudem steigen nach Schäden die Prämien an, da der Kunde beim Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft wird. In der Teilkasko-Versicherung gibt es nach der Schadenregulierung keine Rabattrückstufung. Im Fall der Fälle ist es sinnvoll, sich von der Polizei eine Wildschadenbestätigung ausstellen zu lassen.