In Baden-Württemberg wird auch künftig die Zwei-Meter-Regel gelten. Demnach dürfen Radfahrer nur Waldwege befahren, die mindestens zwei Meter breit sind - Bundesländer wie Hessen oder Bayern haben diese Regelung aufgehoben. Foto: dpa

Das Radfahren im Wald wird in Baden-Württemberg auch künftig nur auf Wegen erlaubt sein, die mindestens zwei Meter breit sind. Die Regelung habe einen hohen Bekanntheitsgrad und erlaube eine flexible Handhabung, sagt Landwirtschaftsminister Alexander Bonde.

Stuttgart – Das Radfahren im Wald wird in Baden-Württemberg auch künftig nur auf Wegen erlaubt sein, die mindestens zwei Meter breit sind. „Die Zwei-Meter-Regelung hat sich bewährt“, erklärte Landwirtschaftsminister Alexander Bonde (Grüne) den Stuttgarter Nachrichten auf eine FDP-Anfrage.

Die Regelung habe einen hohen Bekanntheitsgrad und erlaube eine flexible Handhabung, da die Forstbehörden vor Ort in Abstimmung mit den Waldbesitzern Ausnahmen zulassen könnten, so Bonde weiter. Außerdem sorge die Vorschrift für „Rechtsklarheit, insbesondere was die Haftung nach Unfällen angeht“.

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Anlass der FDP-Anfrage war eine jüngst erfolgte Novellierung des hessischen Forstgesetzes, der zufolge das Radfahren in Hessen künftig auf „festen Waldwegen“ erlaubt sein wird. Auch Bayern hat keine starre Zwei-Meter-Regelung, sondern erlaubt das Radfahren im Wald auf „geeigneten Wegen“.

Das Fahren auf schmalen Waldpfaden ist vor allem bei Mountainbikern sehr beliebt. Wenn diese Pfade allerdings auch von anderen Waldbesuchern benutzt würden, sei das Unfallrisiko hoch, so Bonde. „Die Wandererverbände in Baden-Württemberg lehnen eine Aufhebung der Zwei-Meter-Regelung deshalb nachdrücklich ab.“

Der Landwirtschaftsminister verwies zugleich auf ein Pilotprojekt im Schwarzwald, wo angestrebt wird, den Anteil der Waldpfade auf zehn Prozent der gekennzeichneten Strecken für Mountainbiker zu erhöhen. Derzeit liegt dieser Anteil bei 2,5 Prozent. „Das Projekt gilt es nun zu beobachten“, so das Ministerium.