Der OGV möchte ein eigenes Vereinsgelände in den Unteren Bonholzwiesen. Foto: Barner

Im zweiten Anlauf: Vor fünf Jahren waren Verhandlungen zwischen der Stadt Waldenbuch und dem Obst- und Gartenbauverein über ein Vereinsgrundstück gescheitert. Nun gibt es einen Neustart mit geänderten Konditionen.

Waldenbuch - Seit sechs Jahren hegen und pflegen die Mitglieder des Waldenbucher Obst- und Gartenbauvereins (OGV) ihren Traum vom eigenen Vereinsgelände. Mal blühten die Ideen, dann wurden die Pläne wieder gekappt. Jetzt scheinen die Bemühungen endlich Früchte zu tragen: Der Technische Ausschuss des Gemeinderats hat am Dienstagabend grünes Licht für den Bau eines Vereinsheims mit Lehrgarten sowie Maschinen- und Gerätehalle in den Unteren Bonholzwiesen gegeben. Das Grundstück war schon einmal im Gespräch: Bereits im Jahr 2011 wollte der Verein dort Wurzeln schlagen. Das Vorhaben war jedoch an der Höhe des von der Stadt geforderten Pachtzinses und den Zahlungsmodalitäten gescheitert.

Das wieder aufgekeimte Vertrauen nicht beschädigen

Nun dreht man das Rad der Zeit zurück und versucht, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. „Das 2011 formulierte Nutzungskonzept hat nach wie vor Gültigkeit. Alle damals vom Landratsamt genannten Punkte sind in unserer Planung umgesetzt“, lässt OGV-Vereinschef Andreas Fröschle wissen. Mit Äußerungen zu den neuen Konditionen des Erbbaurechtsvertrags hält er sich zurück, um das wieder aufgekeimte Vertrauen nicht zu beschädigen. Grundsätzlich aber stellt der Vereinschef fest: „Wir haben noch einmal nachverhandelt. Die Vereinbarungen sind jetzt für beide Seiten tragbar.“

Die Details dazu liefert der Waldenbucher Hauptamtsleiter Ralph Hintersehr. „Geplant ist die Überlassung des Grundstücks in Form eines Erbbaurechtsvertrags, der über 50 Jahre läuft. Anders als 2011 ist diesmal die Option auf eine Vertragsverlängerung mit eingearbeitet. Auch beim Pachtzins sind wir dem Verein entgegengekommen“, sagt er. Die genauen Konditionen müssten jedoch noch ausgehandelt werden. „Das klären wir, wenn die Baugenehmigung vom Landratsamt vorliegt“, so Hintersehr.

Dass die Untere Naturschutzbehörde genau hinschaut, was mit dem Grundstück am südlichen Rand des Gewerbegebiets Bonholz geschieht, ist bekannt. Da das Areal sowohl im Außenbereich als auch im Landschaftsschutzgebiet liegt, gibt es strenge Auflagen. Das bekam der Steinenbronner Verein Mensch und Hund zu spüren, der nach dem Rückzieher des OGV 2014 in die Lücke springen und dort ein Übungsareal gestalten wollte: Das Landratsamt lehnte den Bauantrag der Hunde-Freunde ab.

OGV-Mitglieder stimmen bei Jahreshauptversammlung ab

Für die Waldenbucher Stadträte ist deshalb noch längst nicht ausgemacht, dass der grüne Daumen des Landratsamts für die Obst- und Gartenbauer nach oben zeigt. CDU-Stadtrat Alf-Dieter Beetz betrachtete die geplante Einzäunung des Geländes im aktuellen Bauantrag mit Sorge. „Ein entscheidendes Kriterium für die Ablehnung an Mensch und Hund war der benötigte Zaun“, gab er zu bedenken.

Bürgermeister Michael Lutz verwies auf den bestehenden Gestaltungsspielraum. „Dort oben gibt’s auch Pferdekoppeln. Da findet man sicher eine vernünftige Lösung“, sagte er. FWV-Sprecherin Annette Odendahl versprühte ebenfalls Optimismus: „Im Sommer gab es Vorgespräche mit dem Landratsamt. Dabei wurde die Einverständnismöglichkeit signalisiert.“

Bis Ende März wird mit einer Entscheidung der Genehmigungsbehörde gerechnet. Bis dahin haben auch die Mitglieder des Obst- und Gartenbauvereins den Boden für das Vereinsprojekt bereitet: Sie müssen bei der Jahreshauptversammlung am 17. März dem Vertrag mit der Stadt noch zustimmen.