Stuttgart - Stuttgart sollte Waffenbesitzer wie Jäger, Personenschützer oder Händler, die ihre Pistolen und Gewehre zur Berufsausübung benötigen, von der geplanten Waffenbesitzsteuer ausnehmen. Dies empfiehlt ein Gutachten zur Zulässigkeit einer solchen Abgabe, das der Freiburger Jurist Volker Stehlin im Auftrag des Städtetags Baden-Württemberg verfertigt hat.
Die 13-seitige Expertise, die unserer Zeitung vorliegt, dient der Rathausspitze als Grundlage für ihren Plan, zumindest einen Teil der rund 30.000 Waffenbesitzer in der Landeshauptstadt zu besteuern.
Hobbyschützen fallen nach Ansicht des Gutachters darunter. Das sportliche Schießen gehöre nicht zum allgemeinen Lebensbedarf, sondern stelle einen "besonderen Aufwand zur Lebensführung" dar - und eben dieser höhere Aufwand dürfe von Gemeinden besteuert werden, meint Stehlin.
Wer den Schießsport allerdings professionell oder leistungsmäßig betreibt, wird wahrscheinlich nicht zur Kasse gebeten. Da diese Leistungssportler ständig trainierten, sei der Waffenbesitz "Teil der allgemeinen Lebensführung".
Dies gelte erst recht für die Inhaber von Jagdscheinen. "Ohne eine Schusswaffe wäre das Jagdrecht ausgehöhlt und wertlos", meint der Gutachter und empfiehlt den Kommunen, Inhaber eines gültigen Jagdscheins von der Steuer zu befreien. Bei Waffen- und Munitionssammlern unterscheidet der Gutachter zwischen Amateuren und Profis. Prinzipiell sieht er im Sammeln von Gewehren, Flinten, Revolvern und Pistolen einen "besonderen Aufwand, der über das zur gewöhnlichen Lebensführung Notwendige hinausgeht", mithin also besteuert werden kann.