Die Versorgungslasten für Pensionäre werfen einen Schatten auf die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen. Foto: StZ

Noch hat die grün-schwarze Koalition nicht über Kürzungen bei den Beamtenpensionen entschieden. Justizminister Guido Wolf will allerdings nicht in den Bestandsschutz eingreifen – dies hat der CDU-Mann dem Chef des Beamtenbundes in Baden-Württemberg, Volker Stich, angedeutet.

Stuttgart - Die Länder haben Anfang 2016 einen Gesamtanstieg der Pensionäre um 4,3 Prozent binnen eines Jahres verzeichnet, hat das Statistische Bundesamt ermittelt. Zurückgeführt wird dies auf den hohen Anteil an Pensionierungen von Lehrern, die in den sechziger und siebziger Jahren eingestellt wurden. Insgesamt gab es Ende 2015 bei Bund, Länder und Kommunen 1,22 Millionäre Pensionäre des öffentlichen Dienstes. Ein Plus von 2,3 Prozent. Rückläufig war die Zahl im Bund wegen des Schwunds an ehemaligen Bahn- und Postbeamten.

Noch keine Entscheidung zur Pensionskürzung

Baden-Württemberg hatte Anfang dieses Jahres 118 065 Versorgungsempfänger – 4545 mehr als im Jahr davor. Ihr Aufkommen wächst auch im Südwesten rasant: Ende 2010 waren es lediglich 97 655 Pensionäre. Folglich sucht die grün-schwarze Landesregierung an dieser Stelle nach Sparpotenzial. Noch immer im Raum steht die Absenkung der Pensionen um ein Prozent. Sowohl Justizminister Guido Wolf also auch Innenminister Thomas Strobl (beide CDU) haben dem Beamtenbund-Chef im Land, Volker Stich, jüngst in direkten Gesprächen bestätigt, „dass hier noch keine Entscheidungen gefallen sind“.

Derzeit erhalten die Pensionäre höchstens 71,75 Prozent ihres letzten Monatsgehalts. Eine Kürzung auf 70 Prozent würde dem Land bis zu 100 Millionen Euro jährlich einbringen. Nun wird sowohl über eine Reduzierung der Pensionen nur für künftige Beamte diskutiert als auch über einen Eingriff bei allen Betroffenen. Gegen die möglichen Kürzungen bei den aktuellen Versorgungsempfängern seien „hat der Justizminister Wolf aber erhebliche rechtliche Bedenken“, berichtet Stich. Demnach gebe es da „so etwas wie einen Bestandsschutz“.

Manche Länder kommen ihrer Pflicht nicht nach

Die Länder treffen unterschiedliche Vorsorge für die Pensionärswelle: Manche Landesregierung hat die Bildung von Sondervermögen zur Abfederung steigender Ausgaben reduziert oder ganz gestoppt. Nicht so Baden-Württemberg: Hier werden 6000 Euro pro Jahr und neu eingestellten Beamten zurückgestellt. Die Versorgungsrücklage und der Versorgungsfonds hätten inzwischen mehr als vier Milliarden Euro im Topf, schilder Stich. Daraus sollen von 2020 an Mittel verwendet werden, um die Versorgungsausgaben abzuflachen. Es werde für die neuen Beamten aber mit Sicherheit nicht so sein, dass die künftigen Pensionen in 40 Jahren voll aus diesen Fonds gezahlt werden können. Idealerweise müsste das Land für jede Neueinstellung 13 000 Euro pro Jahr einzahlen. Diese vollumfängliche ausreichende Vorsorge betreibe nämlich der Bund.

Stich sieht dennoch Licht am Horizont: Die statistischen Kurven der Ausgaben und der Versorgungsempfängerzahlen würden immer flacher, stellt er fest. Kletterten die Versorgungsausgaben von 1,7 Milliarden Euro 1996 bis 4,3 Milliarden Euro heute um 153 Prozent, so wird bis 2035 nur noch ein Zuwachs um 44 Prozent auf 6,2 Milliarden Euro prognostiziert. „Die großen Probleme haben wir bereits hinter uns – und die sind im Grunde geräuschlos aufgefangen wurden.“ Denn die Steuereinnahmen seien so stark gestiegen, dass die Einnahmen des Landes jeweils prozentual höher waren als die Ausgaben, was das Personal angeht.