Geht es nach den Grünen, sollen im Land künftig Studierende aus Nicht-EU_Ländern Studiengebühren bezahlen. Foto: dpa

Um die grundgesetzlich vereinbarte Schuldenbremse einzuhalten, muss Baden-Württemberg bis 2020 rund 1,8 Milliarden Euro dauerhaft einsparen. Auf der Suche nach Einsparmöglichkeiten nehmen die Grünen jetzt Studierende aus Nicht-EU-Ländern in den Blick.

Stuttgart - Die Vorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Edith Sitzmann, 50, hat im Gespräch mit den Stuttgarter Nachrichten vorgeschlagen, von ausländischen Studierenden Studiengebühren zu erheben: „40 Prozent der Studierenden an den Musikhochschulen kommen aus Nicht-EU-Ländern. Wir prüfen, ob wir für diese Gruppe an sämtlichen Hochschulen Studiengebühren einführen können“, sagte Sitzmann am Mittwoch. Der Betrag könne zwischen 500 und 1000 Euro pro Semester liegen. Betroffen wären jedoch nur Studierende aus Staaten außerhalb der Europäischen Union: „Für Studenten aus EU-Ländern geht das EU-rechtlich nicht“, sagte Sitzmann.

Die Vorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Edith Sitzmann. Foto: Peter Petsch

Nach den jüngsten verfügbaren Zahlen des Statistischen Landesamtes studierten im Wintersemester 2012/2013 rund 28.000 Nicht-EU-Bürger an baden-württembergischen Hochschulen. Etwa 11.900 Studierende kamen aus Ländern der Europäischen Union. Die Zahl der deutschen Studierenden betrug rund 290.000.

Nur Sachsen erhebt Studiengebühren von Nicht-EU-Bürgern

Sitzmann sagte, sie gehe davon aus, dass sich die betroffene Gruppe Studiengebühren finanziell leisten könne: „In der Regel stammen diejenigen, die aus den USA oder Asien zu uns kommen, nicht aus den ärmsten Elternhäusern.“ Die möglichen Einnahmen bezifferte die Freiburger Grünen-Politikerin auf „einen zweistelligen Millionenbetrag“. Gleichzeitig verteidigte Sitzmann die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren (500 Euro pro Semester) durch die Landesregierung. Dies sei kein Fehler gewesen.

Nach Auskunft des Stuttgarter Wissenschaftsministeriums hat Sachsen als bisher einziges Land seinen Hochschulen das Recht eingeräumt, Studiengebühren von Nicht-EU-Bürgern zu erheben. Praktiziert werde das nur an der Musikhochschule Leipzig.