Vorbeugender Brandschutz. In vielen Treppenhäusern und Tiefgaragen besteht eine ständige Brandgefahr, weil Bewohner sie als zusätzlichen Stauraum nutzen.

Schuhschränke und Pflanzen in Treppenhäusern oder Müllsäcke und Sperrgut in Tiefgaragen sind leider keine Seltenheit. Dass hier stille Brandreserven schlummern und Mieter wie Wohnungseigentümer gefährden, sei aber den meisten nicht bewusst, sagt Wolfgang D. Heckeler. Der Vorstandsvorsitzende vom Verband der Immobilienverwalter VDIV bemängelt weiter, dass viele Bewohner vorhandene Brandschutztüren mitunter offen stehen lassen. Im Brandfall kann das fatale Folgen haben, da dann diese Sicherheitstüren ihren Zweck nicht mehr erfüllen könnten, vor Feuer und Rauch zu schützen. Deshalb hat der Verband jetzt eine Aufklärungskampagne gestartet. Im Mittelpunkt steht dabei ein vierminütiges Video, das unter Mitwirkung der Filmakademie Baden-Württemberg entstand. Das Video, das der VDIV mit einem Aufwand von rund 27 000 Euro drehen ließ, soll den rund 350 Verbandsmitgliedern künftig als Unterstützung in den jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen dienen.

Außerdem wurde der mit beratender Unterstützung seitens der Stuttgarter Feuerwehr entstandene Kurzfilm auch ins Internet (www.vdiv.de/brandschutz) gestellt, um möglichst viele Menschen zu erreichen, so Wolfgang D. Heckeler. Die Handlung des Films dreht sich um eine junge Frau, die gerade vom Einkaufen nach Haus kommt. Auf dem Weg in die Wohnung kommt sie an neuralgischen Brandschutzpunkten wie Sperrmüll in der Tiefgarage und abgestellten Gegenständen im Treppenhaus vorbei. Um die schleichende Gefahr deutlich zu machen, nähern sich parallel zur Handlung Zombies der Wohnung, wo eine Kaffeemaschine Feuer gefangen hat. Ende gut, alles gut: während die Frau in Panik gerät, löschen die Zombies den Brand mit einem Feuerlöscher. Anschließend werden die einzelnen Gefahrenpunkte erläutert.

Die Bewohner haben wenig Verständnis

'Wir haben einen großen Bedarf an Aufklärung festgestellt, weil die Bevölkerung mit diesem Thema viel zu fahrlässig umgeht', erläutert Heckeler die Beweggründe des Verbandes zu diesem Film. Unterstützung bekommt er dabei von Dr. Frank Knödler, dem Präsidenten des Landesfeuerwehrverbandes und Leiter der Feuerwehr Stuttgart: 'Jeder Brandtote, der vermieden wird, ist ein Schicksal weniger.' In der Praxis ist allerdings die Einsicht, Schuhschränke und Pflanzen aus dem Treppenhaus zu verbannen, nicht sehr groß. 'Die Bewohner haben wenig Verständnis, wenn wir sie als Hausverwalter darauf ansprechen', ist die Erfahrung von Gottfried Bock, Vorstandsmitglied des VDIV und Geschäftsführer mehrerer Hausverwaltungen.

'Die Leute schalten einfach ab, wenn wir sie darauf hinweisen.' Und die, die reagieren, stellen schon ein paar Tage später ihre Sachen wieder ins Treppenhaus, so als sei nichts gewesen, ist seine Erfahrung. Dass abgestellte Gegenstände nicht nur für die Bewohner im Brandfall zur Gefahr werden, sondern auch für die zu Hilfe eilenden Feuerwehrleute, stellt auch Frank Knödler immer wieder fest. Ein häufiges Problem ist auch der Kinderwagen, der im Treppenhaus abgestellt wird. Zwar dürfen diese von Fall zu Fall in einem Treppenhaus abgestellt werden, aber das ist nur dann erlaubt, wenn genügend Platz vorhanden ist und der Brandschutz nicht beeinträchtigt wird. 'Brandschutz geht immer vor', macht der Feuerwehrchef deutlich.

Im Zweifelsfall sollte dies mit der Hausverwaltung geklärt werden, wenn es nicht schon in der Hausordnung geregelt ist. 'Die', so Andreas Veit, VDIV-Beiratsmitglied und Geschäftsführer eines Wohnungsbauunternehmens, 'ist verbindlich und kann im Streifall auch gerichtlich durchgesetzt werden.' Doch das ist aufwendig. Den Immobilienverwaltern wäre es lieber, die Baurechtsämter würden sich stärker um das Thema kümmern. 'Die können nämlich Bußgelder verhängen, wir nur gut zureden', sagt Gottfried Bock. Doch nicht alle Baurechtsämter zeigten sich hier kooperativ, so der VDIV. Wolfgang D. Heckeler weist in diesem Zusammenhang auch auf den fehlenden Versicherungsschutz hin. Ist eine Brandschutztür nicht geschlossen, zahlt die Versicherung unter Umständen nur den Schaden, der in dem Raum ausgebrochen ist, dessen Brandschutztür hätte verschlossen sein müssen. Brennt das ganze Haus ab, kann der Eigentümer unter Umständen auf einem Teil des Schadens sitzenbleiben.