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Mit einer Klage gegen ein geplantes Minarett ist ein Mann aus Bielefeld gescheitert.

Minden/Bielefeld - Mit einer Klage gegen ein geplantes Minarett in der Nachbarschaft ist ein Mann aus Bielefeld gescheitert. Das zuständige Verwaltungsgericht in Minden entschied, dass der mehr als 16 Meter hohe Turm keine „nachbar-schützenden baurechtlichen Vorschriften“ verletze.

Wesentlich sei, dass eine Nutzung des Minaretts zum Gebetsaufruf („Muezzinruf“) ebenso wie der Einbau einer Lautsprecheranlage nicht beantragt und ausdrücklich auch nicht zugelassen worden sei. Beides war deshalb nicht Gegenstand des jetzigen Verfahrens, meinte das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.