Am Dienstag hat der Prozess gegen einen 48-Jährigen begonnen, der vor 30 Jahren eine Eisverkäuferin getötet haben soll. Foto: dpa

Ein 48-Jähriger steht seit Dienstag in Karlsruhe vor Gericht. Ihm wird der Mord an einer 25-jährigen Eisverkäuferin aus Italien vor 30 Jahren vorgeworfen. Zum Auftakt des Prozesses wurden brutale Details der Tat bekannt, die der Mann nun gestanden hat.

Karlsruhe - Eine vor fast 30 Jahren in Karlsruhe getötete junge Italienerin ist von ihrem Peiniger vor ihrem Tod grausam gequält worden. „Sie hat mich beschimpft, dann bin ich ausgerastet“, sagte der wegen Mordes an der 25-Jährigen angeklagte Mann am Dienstag zu Prozessauftakt vor dem Landgericht Karlsruhe. Dem 48-Jährigen wird vorgeworfen, Antonella Bazzanella am 21. Juni 1987 in einem Wald vom Fahrrad gerissen und erdrosselt zu haben (Az.: 7 KLs 301 Js 6136/15 Hw.). Der Tod der Eisverkäuferin konnte zunächst nicht aufgeklärt werden - bis sich der in der Schweiz lebende Mann im Februar den Basler Behörden gestellt hatte.

Der Angeklagte schilderte nun vor Gericht seine Erinnerungen an den Tattag. Die 25-Jährige habe ihn angesprochen und nach Pferden gefragt, während er auf einer Bank saß, sagte der 48-Jährige. Dann sei die Italienerin weggefahren. Er habe sie kurz darauf mit seinem Fahrrad verfolgt, eingeholt und von ihrem Rad gerissen, weil er mit ihr schlafen wollte. Als die junge Frau ihn beschimpfte, habe er nicht mehr an sich halten können.

Die Tote war von Spaziergängern gefunden worden

Die Tote war einen Tag später von Spaziergängern gefunden worden: gequält, sexuell missbraucht, gefesselt und stranguliert. Trotz aufwendiger Suche und Hunderten von Hinweisen wurde ihr Peiniger nie gefunden - bis sich der nun Angeklagte stellte. „Ich habe es nicht mehr ausgehalten“, erklärte der Mann. Im Fokus der Ermittler stand er bis dahin nie.

Nach der grausigen Tat war die Polizei davon ausgegangen, den Täter schnell zu finden: Im nahe gelegenen Wildparkstadion hatte zur Tatzeit ein Konzert mit Tina Turner stattgefunden; mehrere Zeugen hatten in der Nähe des Waldstücks einen jungen Mann gesehen. Doch weder ein Phantombild noch die vielen Hinweise oder die hohe Belohnung von damals 15 000 Mark hatten zu dem Täter geführt.

Der Angeklagte war 20 Jahre alt, als er die Frau tötete. Ob für ihn deshalb das Jugendstrafrecht angewandt wird, soll im Rahmen der Urteilsverkündung bestimmt werden. Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt; ein Urteil wird für den 16. Oktober erwartet.