Auch die Freilandhühner müssen im Stall bleiben.  Foto: dpa

Stuttgart und Hannover liegen im Clinch wegen der Geflügelpest: Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer wirft seinem Amtskollegen Peter Hauk „Trickserei“ und „Verbrauchertäuschung“ vor.

Berlin - Wenn es um die Etikettierung von Eiern geht, stehen hohe Summen auf dem Spiel. Eier aus Freilandhaltung sind drei bis vier Cent teurer als die aus Bodenhaltung. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) hat jetzt seinem Amtskollegen Peter Hauk (CDU) „Trickserei“ und „Verbrauchertäuschung“ vorgeworfen und das Land Baden-Württemberg dazu aufgefordert, hierzulande verkaufte „Mogeleier“ aus dem Stall „ordentlich als Bodenhaltungseier zu kennzeichnen“. Außer Baden-Württemberg „trickse“ kein anderes Bundesland, sagt Meyer, der dieses Jahr turnusgemäß den Vorsitz der Landesagrarministerkonferenz inne hat. Die anderen Länder hielten sich an die Regeln. Es geht um die wegen der Geflügelpest (Vogelgrippe) im November in Baden-Württemberg wie in vielen anderen Bundesländern auch angeordnete Pflicht, die Freilandhühner wegen des von Wildvögeln verbreiteten Grippevirus im Stall zu halten.

Noch bis zu zwölf Wochen nach dem Beginn der sogenannten Aufstallung dürfen die Eier aber als Freilandeier verkauft werden – also teurer. Baden-Württemberg hatte Ende Januar die Stallpflicht für einen Tag unterbrochen, und dann ab 2. Februar für bestimmte Risikoregionen wieder angeordnet. Die zwölf Wochen Frist für die Freilandeier begann also erneut. Niedersachsen führt nun eine Stellungnahme der Parlamentarischen Staatssekretärin Maria Flachsbarth aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium für seine Position ins Feld, in dem Baden-Württemberg zwar nicht direkt erwähnt wird, es aber als nicht mit dem EU-Recht vereinbar bezeichnet wird, „wenn auf Landesebene nach einer kurzfristigen Unterbrechnung des Aufstallungsgebots von einem Tag den Legehennenhaltungsbetrieben erlaubt wird, die Eier weiter als Freilandeier zu vermarkten“. Wenn dies auf Landesebene so geschehe, dann sei „die einheitliche Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht gewahrt“. Dies aber verlange der Bund.

600.000 Tiere wurden vorsorglich getötet

In der Stellungnahme des Bundes, die auf eine Anfrage des Grünen Bundestagsab geordneten Friedrich Ostendorff (Grüne) aus Dortmund erfolgte, wird auch erwähnt, dass der Gesetzgeber bewusst auf eine Verlängerungsmöglichkeit beim Erlass der Regelung mit der Zwölf-Wochen-Frist verzichtet habe – und zwar im Interesse des Verbrauchers. Im übrigen machten zwölf Wochen bereits ein Viertel „der üblichen Nutzungsdauer von Legehennen“ aus. Dass eine erneute Zwölf-Wochen-Frist mit der Erlaubnis zur Etikettierung von Freilandeiern beginne, so das Bundeslandwirtschaftsministerium, das sei nur möglich, wenn „das Seuchengeschehen“ wirklich geendet habe und dann die Seuche „zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufleben würde“.

Von einer Pause der Vogelgrippe, die nun in allen Bundesländern beobachtet wird – zuletzt im Saarland, kann allerdings keine Rede sein. Seit ihrem Ausbruch im Herbst vergangenen Jahres steigen die Zahlen der gefundenen Tiere in freier Wildbahn und auch die der vorsorglich getöteten Tiere in landwirtschaftlichen Betrieben. Bundesweit sind bisher von November 2016 bis Ende Januar 2017 rund 600.000 Puten, Hühner und Enten vorsorglich getötet worden, davon allein in Niedersachsen 400.000, wie aus Zahlen des Bundeslandwirtschaftsministerium hervorgeht.