Sternekoch Vincent Klink beklagt strenge Rechtsvorschriften für die Gastronome. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Vincent Klink, Chef der Wielandshöhe, ist wütend. Vor „lauter Amtsschimmel“ sei das Kochen fast zur Nebensache geworden. Das Finanzamt will von ihm 16.000 Euro für ein Essen, das es gar nicht gegeben hat.

Stuttgart - Koch hat er gelernt – und nicht Rechtsanwalt. Wie schwer es geworden ist, ein Restaurant zu führen, ohne Ärger mit dem Finanzamt und dem Gesetzgeber zu bekommen, macht den Sternekoch Vincent Klink wütend. Der Patron der Wielandshöhe prangert die kuriosen Auswüchse einer verworrenen Rechtslage in seinem Internetblog an. Die Nachzahlung von 16 000 Euro an die Steuerbehörde hat bei ihm das Fass zum Überlaufen gebracht. Das Geld wurde fällig für etwas, das es gar nicht gegeben hat.

„Der Sonntag und Montag sind bei uns Ruhetag“, sagt Klink , „die Küche ist ausgeräumt, geputzt und das Restaurant aufgestuhlt.“ Niemand sei da, alle Räume seien leer. In den Arbeitsverträgen stehe nicht drin, dass es an diesen Tagen kein Personalessen gibt, was der Chef der Wielandshöhe für „logisch“ hält. Trotzdem müsse schriftlich vermerkt sein, wann das Personal kein Essen erhält. Weil der Hinweis darauf in seinen Verträgen fehlt, sah das Finanzamt ein Versäumnis – und verlangte die besagten 16 000 Euro. Personalessen ist demnach immer lohnsteuerpflichtig – selbst wenn der Teller leer geblieben ist. Dem Koch fällt dazu nur ein Wort ein: „Raubstaat“.

Klink verzichtet auf eine Klage

Gezahlt hat er den vollen Betrag. Vom Rat seines Steuerberaters, dagegen zu klagen, hat er abgesehen. Dies sorge am Ende für noch mehr Papierkrieg.

Klink beschäftigt 25 Mitarbeiter. Die gesetzlichen Vorschriften machten so viel Bürokratie erforderlich, dass „vor lauter Amtsschimmel das Kochen fast zur Nebensache“ geworden sei. Rätselhaft ist dem 68-Jährigen, „wie meine jungen Kollegen, die dafür kein Personal haben, das schaffen“. Er schätzt, dass „jeder zweite Koch“ sich strafbar mache, wenn man mit jedem Buchstabe des Gesetzes genau hinschaue. Beim großen Ärger mit deutschen Behörden ist alles aber immer relativ, worauf Klink versöhnlich hinweist: „Wenn man bedenkt, dass man in England für eine Aufenthaltsgenehmigung 85 Seiten ausfüllen muss, sind wir noch gut dran.“