Ordner mit etwa 20.000 Unterschriften für das 4. Bürgerbegehren gegen Stuttgart S-21 stehen am Montag auf einem Tisch im Rathaus in Stuttgart. Foto: dpa

Stuttgart-21-Gegner haben am Montag bei Stuttgarts OB Fritz Kuhn 20.000 Unterschriften abgegeben, die als Grundlage für ein mögliches Bürgerbegehren dienen sollen.

Stuttgart - Zum vierten Mal versuchen Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 mit Hilfe eines Bürgerbegehrens das Milliardenvorhaben noch zu kippen. Am Montag übergaben sie dem Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) 20.000 Unterschriften, die als Grundlage für ein mögliches Bürgerbegehren dienen sollen. Die Stadt werde nun prüfen, ob ein solches rechtlich zulässig sei, sagte Kuhn. „Ich erkenne die Mühe so vieler Unterschriften an, aber zunächst muss der Gemeinderat darüber abstimmen.“ Bei dem bis zu 6,5 Milliarden Euro teuren Vorhaben soll der Sackbahnhof in eine unterirdische Durchgangstation umgebaut werden.

Die Landeshauptstadt stellt für das Bahnprojekt 292 Millionen Euro zur Verfügung. Mit einem Bürgerentscheid könnte die Stadt aus den Stuttgart-21-Verträgen aussteigen, meinen die Projektgegner. Im Zentrum des erneuten Bürgerbegehrens steht ihr Argument, dass der künftige Tiefbahnhof zu klein angelegt sei und eine geringere Leistungsfähigkeit habe als der heutige Hauptbahnhof.

„Offenbar müssen wir Bürger unser Schicksal selbst in die Hand nehmen und mit dem vierten Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid fordern“, sagte Projektgegner Joris Schoeller. Der Gemeinderat habe nun zu entscheiden, ob er den Finanzierungsvertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kündige oder einen Bürgerentscheid dazu zulasse.

Seit 2007 hatte es ein Volksbegehren und zwei Bürgerbegehren gegeben, eines davon war gescheitert, zwei werden derzeit noch geprüft. Im letzten Bürgerbegehren „Storno 21“ im Dezember 2014 war es um die zu erwartenden Mehrkosten für den Bahnhofsneubau gegangen. „Wir sind in den letzten Zügen, spätestens im Mai wird es dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt“, sagte Kuhn am Montag. Das Volksbegehren aus dem Jahr 2011 hatte der Gemeinderat bereits als nicht zulässig abgelehnt, eine Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof steht noch aus.

Um ein Volksbegehren zu einem Thema zu beantragen, sind mindestens 10 000 Unterschriften nötig. Zur Einreichung eines Bürgerbegehrens müssen auf kommunaler Ebene die Unterschriften von mindestens 10 Prozent der Wahlberechtigten in einer Kommune, maximal aber 20 000 gesammelt werden. Diese Hürde soll auf 7 Prozent der Wahlberechtigten gesenkt werden.