Stuttgart-21-Gegner wollen das Bahnprojekt noch stoppen. Foto: dpa

Ein Bürgerentscheid soll nach dem Willen der Stuttgart-21-Gegner dazu führen, dass die Stadt aus dem Milliardenprojekt aussteigt. Dafür ziehen sie vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.

Mannheim - Im Gerichtsstreit um ein Bürgerbegehren zum Bahnprojekt Stuttgart 21 müssen die Kläger auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg warten. Die Richter kündigten am Dienstag in Mannheim an, das Urteil schriftlich zuzustellen. Es ist erste Mal, dass sich der VGH mit einem Bürgerbegehren zu dem umstrittenen Milliardenprojekt befasst.

Gegner des Bahnprojekts forderten am Dienstag vor Gericht, dass die Stadt ihr Bürgerbegehren doch zulässt. Die Mitunterzeichner klagen in dem Berufungsverfahren, weil ihr Begehren mit rund 35 000 Unterschriften 2011 nicht zugelassen worden war. Ihrem Willen nach soll ein Bürgerentscheid dazu führen, dass die Stadt Stuttgart aus dem Projekt aussteigt.

Kern der Verhandlung war die Zuständigkeit der Stadt für den Bau - das wollten die Kläger mit zahlreichen Beweisanträgen klären. Unter anderem forderten sie, Planer des Projekts als Zeugen zu laden und Gutachten erstellen zu lassen. Der VGH lehnte die Anträge aber ab.

Den Klägern zufolge ist die Finanzierung von S 21 verfassungswidrig, weil sich Stadt, Land und Bund in Form der Deutschen Bahn gemeinsam beteiligen. Die erste gerichtliche Instanz hatte geurteilt, das sei nicht der Fall - daher habe das Begehren ein rechtswidriges Ziel.

Er verspreche sich vom Verfahren eine höchstrichterliche Entscheidung, sagte einer der Kläger, Bernhard Ludwig, am Rande der Verhandlung. Sollte die Finanzierung als verfassungswidrig beurteilt werden, wäre die Stadt gezwungen, aus den Verträgen auszutreten.

Das Gericht kündigte schon an, Revision zuzulassen. Damit wäre der Gang vor das Bundesverwaltungsgericht möglich. Nach Aussage der Stadt stehen derzeit noch zwei andere Bürgerbegehren zu S 21 im Raum.