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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat grünes Licht für die Räumung des Schlossgartens gegeben.

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die bevorstehende Räumung des Protestcamps von Stuttgart-21-Gegnern genehmigt. Drei Eilanträge von Gegnern des Milliarden-Bahnprojekts wurden abgelehnt. Die Polizei dürfe das Tipi-Dorf im Stuttgarter Schlossgarten sofort räumen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. In dem Park sollen bis Ende Februar mehr als 170 Bäume gefällt oder versetzt werden. Mit den Eilanträgen wollten sich die Gegner des geplanten Tiefbahnhofs gegen das Verbot der Stadt wehren, Teile des Schlossgartens zu betreten.

Polizei muss einsatzbereit sein

Damit dieses Verbot inkraft treten kann, müssen aber noch einige Auflagen des Gerichts erfüllt werden: Die Polizei muss einsatzbereit sein, die Stadt die Verfügung noch einmal bestätigen und das Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde der Bahn den geplanten Baumfällarbeiten zustimmen. Das öffentliche Interesse daran, dass die Verfügung der Stadt sofort durchgesetzt werde, habe Vorrang vor dem privaten Interesse der Antragsteller, erklärte Gerichtssprecherin Kerstin Wilke.

Zur Begründung führte sie die zu befürchtenden Straftaten während der geplanten Baumfällarbeiten an. Deshalb sei das Aufenthalts- und Betretungsverbot gerechtfertigt. In der Vergangenheit habe es mehrere strafrechtlich relevanten Taten der Projektgegner gegeben - zuletzt in der Nacht zum Sonntag, als am Wagenburgtunnel mehr als 30 Bäume gefällt wurden.

Das Verbot diene auch dazu, Arbeiter und Parkbesucher zu schützen. Die Fläche soll deshalb gesperrt bleiben, bis die Baustelle eingerichtet und gesichert ist. Vor rund eineinhalb Jahren hatten sich mehrere Dutzend Stuttgart-21-Gegner in einem Zeltlager und einigen Baumhäusern in der Nähe des Hauptbahnhofs einquartiert. Sie wollen den Bau des Tiefbahnhofs verhindern. Ein Sprecher der Stadt Stuttgart sagte, die Räumungsverfügung könne kurzfristig und ohne großen Aufwand bestätigt werden. Eine Durchsage per Megafon oder ein entsprechendes Flugblatt reiche aus. Der Zeitpunkt werde je nach Einsatzlage festgelegt. Zur Gerichtsentscheidung sagte er: „Wir haben unsere Hausaufgaben gründlich und solide gemacht. Das wurde jetzt bestätigt.“

Eisenbahn-Bundesamt: Noche keine Entscheidung gefallen

Beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist noch keine Entscheidung gefallen, ob die Bahn alle natur- und artenschutzrechtlichen Auflagen erfüllt hat, damit die Bäume gefällt werden können. Ein Sprecher der Bonner Behörde sagte, er rechne im Laufe dieser Woche mit dem Beschluss. Der Umweltverband BUND kündigte einen Eilantrag an, falls das Bundesamt das Fällen der Bäume genehmige. Die Naturschützer sorgen sich vor allem um die gefährdeten Juchtenkäfer und Fledermäuse, die in den Bäumen leben sollen. Sie bezweifeln zudem, dass das EBA die Genehmigung überhaupt erteilen kann: Außerhalb des Planfeststellungsverfahrens liege diese Aufgabe bei der höheren Naturschutzbehörde. Das sei in diesem Fall das Regierungspräsidium Stuttgart. Nach dem Beschluss des Gerichts verlangte die FDP-Landesvorsitzende Birgit Homburger schnelle Taten: „Jetzt ist die Bahn frei für den Weiterbau von Stuttgart 21. Wir fordern die Bahn auf, nun zügig mit den Bauarbeiten zu beginnen.“