Viele Mieter der LBBW haben Briefe bekommen, in denen ihnen eine Änderung des Vertrags angeboten wird. Foto: dpa

Stuttgarter Mieterverein klärt rechtliche Fragen der Bewohner – Sozialcharta als Geheimsache ist unseriös.

Stuttgart - Stuttgart - Nach dem Verkauf der landesweit 21.500 LBBW-Wohnungen an das Augsburger Patrizia-Konsortium schlagen die Wellen weiter hoch. Bei einer Informationsveranstaltung des Stuttgarter Mietervereins in der Alten Schule in Rohr erhitzten sich die Gemüter von rund 50 Betroffenen. In erster Linie ging es dabei um die in den letzten Wochen an viele Mieter der LBBW verschickten Briefe, in denen ihnen eine Änderung des Vertrags angeboten wird.

In diesen Schreiben des Vermieters wird auf die wegen ihrer Geheimhaltung bei Experten umstrittene „Sozialcharta“ verwiesen. Das Unternehmen verzichte, so heißt es, auf „eine Kündigung Ihres mit uns bestehenden Mietvertrages wegen Eigenbedarfs“ bis März 2032, für Mieter jenseits der 60 bis zum Lebensende. Zudem schließe das Unternehmen „sogenannte Luxusmodernisierungen“ bis März 2017 aus. Die Änderungen gelten als angenommen, sofern ihnen nicht widersprochen wird.

Die Bewohner treibt nun die Frage um, wie sie damit umgehen sollen. Viele von ihnen sind verunsichert, wittern gar eine vertragliche Falle. Angelika Brautmeier, Geschäftsführerin des Mietervereins, erklärte, es handle sich bei dem Text um eine „Beruhigungspille“ mit zumindest schwer einschätzbarem Inhalt. Problematisch sei weniger der Inhalt als vielmehr dessen Einschränkung durch verschiedene Fristen.

Ausschluss einer Kündigung „wegen Eigenbedarf“ äußerst irreführend

Der Mieterverein rät Empfängern des Briefs zunächst, diesen zu unterschreiben und an den Mietvertrag zu heften. Zudem sollten die Mieter einen vom Verein aufgesetzten Brief an die LBBW schicken, um auch das Vermieterexemplar mit der Änderung versehen zu lassen. Der Grund: Sollten die Wohnungen weiterverkauft werden, wären die vereinbarten Regelungen für den neuen Besitzer ein Problem.

Den in den LBBW-Briefen versprochenen Ausschluss einer Kündigung „wegen Eigenbedarfs“ hält Jens Rüggeberg, Rechtsberater des Mietervereins, freilich für äußerst irreführend. „Die LBBW hat ja keinen Eigenbedarf“, erklärt er. Die Frage werde erst interessant, wenn die Wohnungen weiterverkauft würden. Auch die Definition der im Brief ebenso abgelehnten „Luxussanierung“ sei schwierig. Der Begriff sei im Mietrecht nicht bekannt. Die Mieter beschäftigt das Thema, weil die möglichen Mieterhöhungen auch von reinen Schönheitsreparaturen oder aber Modernisierungen abhängen dürften.

Das Geschäftsverhalten des Neueigentümers Patrizia sieht Rüggeberg in jedem Fall kritisch: „Patrizia Konsortium klingt nach Heuschrecke – ist es wahrscheinlich auch.“ Seine Kollegin Angelika Brautmeier wundert sich vor allem über die „Sozialcharta“. Diese sei offenbar „das Geheimste der Welt“, sagt sie. Dennoch beständig darauf zu verweisen sei dann doch absurd: „Ganz seriös kann das nicht sein.“