Foto: FACTUM-WEISE

Das Stuttgarter Amtsgericht hat am Mittwoch den Ludwigsburger Linken-Stadtrat Oliver Kube zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt, weil er im Februar eine Demonstration von Bildungsplan-Gegnern auf dem Stuttgarter Schlossplatz gestört hatte.

Stuttgart/Ludwigsburg - Das Stuttgarter Amtsgericht hat am Mittwoch den Ludwigsburger Linken-Stadtrat Oliver Kube zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt, weil er im Februar eine Demonstration von Bildungsplan-Gegnern auf dem Stuttgarter Schlossplatz gestört hatte. Gemeinsam mit rund 100 Gegendemonstranten aus dem linken Spektrum hatte sich der 24-Jährige damals dem Demonstrationszug in den Weg gestellt und gestoppt – womit er gegen das Versammlungsgesetzt verstoßen hat, denn der Aufzug war angemeldet und legal. „In diesem Zusammenhang ist es völlig egal, ob das Gericht die Demonstration der Bildungsplangegner positiv oder negativ beurteilt“ erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Die Demokratie müsse eben auch schlimmste Meinungen akzeptieren.

So gering die Geldstrafe ist so groß war der Aufwand für den Prozess. Nur unter schärfsten Sicherheitsvorschriften kamen die knapp 25 Zuhörer in den Saal, darunter Freunde von Kube, die sich vor Prozessbeginn in der Stuttgarter Innenstadt zu einer kleinen Solidaritätskundgebung versammelt hatten. Während für den Richter die moralische Bewertung der Bildungsplangegner unerheblich war, stellte Kube diesen Aspekt in den Mittelpunkt seiner Aussage vor Gericht. Die „fundamentalistisch konservativen“ und homophoben Demonstranten hätten damals, unterstützt von einigen Neonazis, offen gegen Homosexuelle gehetzt, Homosexualität mit Pädophilie gleichgesetzt und der Landesregierung unterstellt, sie fördere mit dem Bildungsplan Sex mit Kindern. „In so einem Fall ist Widerstand nicht nur legitim, sondern auch notwendig“, sagte er.

Mit dem Bildungsplan will die grün-rote Landesregierung das Thema sexuelle Vielfalt fester im Schulunterricht verankern. Dagegen protestierten am am 1. Februar rund 700 Personen auf dem Schlossplatz, auch eine Gegendemo auf dem Schillerplatz war angemeldet, auf der für Toleranz geworben wurde. Strafbar machten sich die Teilnehmer erst, als sie sich dem Aufzug der Bildungsplangegner in den Weg stellten. 20 Strafbefehle hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft nach der Demo beantragt, ausschließlich wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz. Auch Kube erhielt im Mai einen Strafbefehl über 300 Euro, nachdem ihn ein Kriminalhauptkommissar auf einem Polizei-Video erkannt hatte. „Ich kannte ihn ja bereits von anderen Demonstrationen, etwa gegen Stuttgart 21“, erklärte der Beamte, der am Mittwoch als einziger Zeuge geladen war.

Zu dem Prozess kam es letztlich, weil Kube, der bei der jüngsten Kommunalwahl für die Linke in den Ludwigsburger Gemeinderat gewählt worden ist, den Strafbefehl nicht akzeptierte. Auf dem Film, der bei der Verhandlung gezeigt wurde, ist er zeitweise in der zweiten Reihe der Gegendemonstranten zu sehen. „Ich habe herum gestanden, Parolen gerufen – mehr nicht“, betonte er. Noch hat er nicht entschieden ob er Berufung einlegt. Nachvollziehen könne er das Urteil allerdings nicht, sagte er nach der Verhandlung.