Wer Kinder aufgezogen hat, soll bei der Rente profitieren – und die Männer? Foto: dpa

Mütter werden bei der Rente künftig besser gestellt. Die Rentenversicherung weist darauf hin, dass man nun vor einem Familiengericht den Versorgungsausgleich neu berechnen lassen kann. Doch bevor geschiedene Männer gegen ihre Ex-Frau vor Gericht ziehen, sollten sie sich juristisch beraten lassen.

Berlin - Die Verbesserungen bei der Mütterrente säen Unmut bei geschiedenen Paaren: Viele Väter finden es ungerecht, dass sie bei der Scheidung im Zuge des Versorgungsausgleiches eigene Rentenanwartschaften an ihre Ex-Ehefrau abgeben mussten und nun leer ausgehen sollen. Denn der Zuschlag bei der Mütterrente steht dem Ex-Ehepartner zu, auf dessen Konto bereits ein Jahr für Kindererziehung gutgeschrieben wurde. In der Regel ist das die Mutter.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund weist darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, vor einem Familiengericht den Versorgungsausgleich neu aufrollen zu lassen. Doch bevor geschiedene Männer nun gegen ihre Ex-Frau vor Gericht ziehen, sollten sie sich eingehend juristisch beraten lassen. Zum einen muss geklärt werden, ob die finanziellen Veränderungen durch die verbesserte Mütterrente so gravierend sind, dass sich die Justiz der Sache überhaupt annimmt.

Zudem muss jeder Geschiedene wissen: Das Versorgungsrecht hat sich im September 2009 gravierend geändert. Wenn das Gericht den Versorgungsausgleich neu vornimmt, wird in jedem Fall nach neuer Rechtslage entschieden.

Heinrich Schürmann, Richter am Oberlandesgericht Oldenburg und Vize beim Deutschen Familiengerichtstag, warnt im Gespräch mit den Stuttgarter Nachrichten: „Der Schuss kann auch nach hinten losgehen.“ Vor allem Geschiedene, die Ansprüche für eine Altersversorgung an Lebensversicherungen, Betriebsrenten oder berufsständische Versorgungswerke haben, müssten mit gravierenden Änderungen rechnen. „Es ist nicht ausgeschlossen, dass ihnen diese Regelungen komplett um die Ohren fliegen.“