Flüchtlinge in der Landeserstaufnahmestelle in Meßstetten Foto: dpa

Insgesamt eine Milliarde stellt der Bund in den nächsten zwei Jahren eine Milliarde Euro für die Unterbringung und Vesorgung von Flüchtlingen zur Verfügung. Davon gehen 130 Millionen nach Baden-Württemberg.

Stuttgart - Für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen erhält Baden-Württemberg in den kommenden beiden Jahren jeweils 65 Millionen Euro vom Bund. Dies teilte das Finanzministerium am Freitag mit. Der Bund stellt den Ländern insgesamt eine Milliarde Euro für die Jahre 2015 und 2016 zur Verfügung. Doch die Mittel gibt es nicht für lau. Die Länder sollen die Hälfte der Summe innerhalb von 20 Jahren zurückzahlen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zeigte sich zufrieden. „Die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Menschen, die in Not zu uns kommen, hat sich bei uns in Baden-Württemberg in den letzten drei Jahren verzehnfacht“, sagte Kretschmann. „Es war höchste Zeit, dass sich der Bund hier finanziell engagiert und die Länder und Kommunen finanziell entlastet werden.“

Auch Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) sprach von einer „leichten, finanziellen Entlastung“. Allerdings seien es keine strukturelle Verbesserungen, da die Zahlungen auf zwei Jahre begrenzt seien. Ein Sprecher von Finanzminister Nils Schmid (SPD) sprach von einer „ausgewogenen Lösung“. Sollten die Flüchtlingszahlen allerdings nach den zwei Jahren noch weiter steigen, müsse man über eine weitere Finanzierung reden.

Die eine Milliarde Euro des Bundes soll über Festbeträge aus der Umsatzsteuer nach einem festen Schlüssel an die Länder fließen - und von dort zum großen Teil an die Kommunen. Die Städte und Gemeinden tragen den Hauptanteil der Kosten. Bisher kommt der Bund lediglich für die Bearbeitung der Asylanträge auf.

Im Gegenzug zur Zusage der Mittel stimmte der Bundesrat am Freitag dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Die Länder hatten sich ursprünglich vehement dagegen gesperrt und weitreichende Änderungen verlangt. Nun wird die Höhe der Leistungen für die Betroffenen künftig systematisch ähnlich wie bei Hartz IV ermittelt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Leistungen 2012 als unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum erklärt. Seitdem bekamen die Betroffenen bereits übergangsweise mehr.

Mit einer Änderung des Freizügigkeitsgesetztes sollen Betrugsfälle bei Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Kindergeld innerhalb der EU verhindert werden. Der Landesvorsitzende der baden-württembergischen CDU, Thomas Strobl, sagte: „Die Einigung zur Flüchtlingshilfe und zur Armutszuwanderung ist ein zentraler Schritt, um den Kommunen zu helfen.“ Der Kompromiss zeige, dass Bund und Länder ihrer Verantwortung gemeinsam gerecht würden.

Ein weiterer Punkt der Einigung: Asylbewerber sollen einen einfacheren Zugang zu medizinischer Versorgung bekommen.

Bislang werden sie nur bei akuten Erkrankungen behandelt und brauchen dafür eine Bescheinigung vom Amt. Nun wollen Bund und Länder eine weitgehende Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber prüfen. Gerade über letzteren Punkt freute sich Ministerpräsident Kretschmann. Damit werde eine langjährige Forderung umgesetzt, die „eminent wichtig“ für die Flüchtlinge sei. Sie könnten dann wie alle anderen Menschen auch einfach zum Arzt gehen und sich behandeln lassen.

Nach Schätzungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden in Baden-Württemberg bis Jahresende 26 000 Flüchtlinge erwartet. Bisher sind es laut Integrationsministerium rund 19 000.