Im Streit zwischen Stefan Mappus und seinen früheren Rechtsberatern könnte bald eine Entscheidung fallen. Foto: dpa

Im Schadenersatz-Prozess zwischen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) und seinen früheren Rechtsberatern ist für diesen Dienstag ein Verkündungstermin angesetzt.

Stuttgart - Im Schadenersatz-Prozess zwischen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) und seinen früheren Rechtsberatern ist für diesen Dienstag ein Verkündungstermin angesetzt. Ob die Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart dann aber auch eine Entscheidung veröffentlichen wird, war zunächst unklar. Zuletzt hatte es geheißen, dass beide Seiten Verhandlungen über einen Vergleich führten. Mappus klagte gegen die Rechtsanwälte, die ihn im Zusammenhang mit dem umstrittenen EnBW-Deal beraten hatten.

Mappus hatte im Herbst 2010 für das Land Baden-Württemberg Anteile des Karlsruher Energieversorgers EnBW von der französischen EDF zurückgekauft. Das Geschäft wickelte er am Landtag vorbei ab, was nach Einschätzung des Staatsgerichtshofs verfassungswidrig war. Mappus will nach früheren Angaben alle Schäden von der Kanzlei Gleiss Lutz ersetzt bekommen, die ihm durch eine „mangelhafte Beratung“ bezüglich der Einbindung des Landtags entstanden sind. Gleiss Lutz wiederum will erreichen, dass Mappus’ Klage abgewiesen wird.