Für viele kein schönes Bild: auch in der Deckerstraße in Bad Cannstatt parken häufig Wohnmobile am Straßenrand. Foto: Achim Zweygarth

Für die einen sind sie Urlaub pur, für die anderen eine Pest auf Rädern: Wohnmobile werden immer beliebter. Doch wohin mit dem Gefährt außerhalb der Ferienzeit? In Stuttgart sind Parkplätze Mangelware – und Ärger mit den Nachbarn vorprogrammiert.

Neckarvororte - Für die einen sind sie ein Hauch von Urlaub, für die anderen eine weiße Pest auf Rädern: die Rede ist von Wohnmobilen und Wohnanhängern. Diese sind seit Jahren beliebt. Der Markt boomt in Deutschland. Allein im ersten Quartal 2012 hat die Branche einen Zuwachs von fast 29 Prozent bei den Verkäufen von Freizeitfahrzeugen verzeichnet, wie Zahlen des Europäischen Caravanverbands zeigen. Das Problem: Ist der Besitzer gerade nicht im Urlaub, muss er sein Gefährt irgendwo abstellen. In Ballungsräumen wie der Region Stuttgart ist der Platz knapp – und Ärger mit dem Nachbar programmiert.

Das zeigen immer wieder Klagen, die in den Bezirksämtern oder bei der zuständigen Polizei eingehen. Beispiel Luginsland: Im oberen Bereich des Stadtbezirks Untertürkheim ist unter anderem die Barbarossastraße bekannt dafür, dass dort immer wieder Wohnmobile und Wohnanhänger parken. Beschwerden kamen vor einiger Zeit von einem benachbarten Kindergarten, wie Bezirksvorsteher Klaus Eggert berichtet.

„Wir bekommen regelmäßig Beschwerden“

Eine Erzieherin fürchtete um die Sicherheit der Kleinen beim Überqueren der Straße. Schließlich gibt es in der 30er-Zone keinen Zebrastreifen, nur zwei Gehwegnasen verengen direkt bei der Gartenstadtkirche die Fahrbahn. Aber auch ein paar Straßen weiter stehen sie: Wohnwagen, Wohnmobile, Anhänger und manchmal sogar Lastwagen parken am Ende der Maximilianstraße. „Wir bekommen regelmäßig Beschwerden“, sagt Wolfgang Raschke von der Polizeistation Untertürkheim.

Aktuell liegen drei Vorfälle auf seinem Tisch: In der Luise-Benger-Straße in Uhlbach stehe seit Wochen ein Wohnwagen. Auch in der Asangstraße gibt es eine Beschwerde, ein Wohnwagen sei ebenfalls seit Wochen dort abgestellt – und das in einem Bereich, in dem nur Autos parken dürfen. Die kontaktierten Besitzer, so erzählt Raschke, wollten noch am Dienstag den Anhänger wegfahren. Sie wohnen in der Nähe und hatten den Anhänger vor und nach ihrem eigenen Urlaub genau an der gleichen Stelle an der Asangstraße geparkt, um ihn ein- und auszuräumen sowie zu reinigen.

Das Recht ist auf der Seite des Fahrzeughalters

Sein zweiter Fall betrifft einen wochenlang parkenden Wohnwagen in der Strümpfelbacher Straße in Untertürkheim. Im Rückfenster ist ein großes Schild „Zu verkaufen“ samt Mobilnummer zu sehen. „Das Schild könnte eine Sondernutzung darstellen“, sagt Raschke. Und wäre somit nicht erlaubt.

Solche und ähnliche Fälle gibt es in allen Stadtbezirken. In Bad Cannstatt ist unter anderem die Deckerstraße dafür bekannt, dass regelmäßig nicht nur Wohnmobile und Anhänger abgestellt werden, sondern dass auch ganze Lastwagen und ihre Anhänger dort parken – übrigens völlig legal, weil die Deckerstraße durch ein sogenanntes Mischgebiet führt.

Dort dürfen Lkw parken, Wohnmobile sowieso. Ein weiterer Ort, so berichtet Bezirksvorsteher Thomas Jakob, sei der Parkplatz am Kursaal, wo immer wieder Wohnmobile gesichtet würden. Doch diese Parkmöglichkeit hat noch im Juli ein Ende. Dann nämlich, wenn die neue Tiefgarage für den Kursaal in Betrieb geht, soll auch der oberirdische Parkplatz kostenpflichtig werden.

Auch in Hedelfingen gibt es Probleme

Beispiel Hedelfingen: Auch dort sind abgestellte Wohnmobile und Anhänger ein Dauerbrenner. Der Bezirksbeirat hat sich mit dem Thema bereits befasst. Beschwerden kamen über abgestellte Freizeitfahrzeuge in der Amstetter oder auch der Rohracker Straße. „Dort stehen immer drei bis vier Wohnmobile“, sagt Bezirksvorsteher Hans-Peter Seiler.

Doch was tun, wenn der Nachbar sein gigantisches Wohnmobil vor dem eigenen Küchenfenster parkt und nicht wegfährt? Das Recht ist auf der Seite des Fahrzeughalters (siehe Infokasten links). Seilers Tipp: „Es hilft nichts, außer ein Gespräch mit dem Nachbarn.“

Dabei gibt es viele Möglichkeiten, diesem Ärger aus dem Weg zu gehen – und viele der Wohnmobilbesitzer nutzen sie auch. „Die meisten unserer Käufer haben bereits einen Stellplatz“, sagt Michael Winkler. Seit 1963 verkauft sein Betrieb in Weilimdorf Wohnwagen und Reisemobile. Die meisten würden ihr Wohnmobil am Haus parken oder bei einem Bauern oder Unternehmer, der noch Platz auf seinem Hof hat.

20 bis 50 Euro pro Monat

Braucht einer seiner Kunden dennoch einen Stellplatz, hat Winkler eine ganze Liste mit Adressen in der Hinterhand. Für 20 bis 50 Euro pro Monat könne man in der Region parken – und sogar sein Wohnmobil in den Wintermonaten abmelden und einmotten. In Stuttgart selbst seien die Stellplätze allerdings eher Mangelware.

Trotzdem glaubt Winkler, dass nur wenige Wohnmobile auf offener Straße geparkt werden. Und das aus einem recht einfachen Grund, wie der Experte erklärt: ein Wohnmobil oder Anhänger kostet schließlich einiges in der Anschaffung. Diese lohne sich erst, wenn man mehr als drei Wochen pro Jahr mit dem Camper unterwegs ist.

Sprich: die Menschen, die sich ein Wohnmobil kaufen, sind auch oft auf Achse – und parken selten zu Hause. Für diese Einschätzung sprechen auch die Käufergruppen: bei Winkler kaufen vor allem Pensionäre und andere Menschen, die viel Zeit haben und sich bewusst für diese Form des Reisens entscheiden. „Das ist eine andere Art Urlaub“, sagt Winkler.

Wer wo parken darf

Wohnmobile: Die Freizeitfahrzeuge sind je nach Größe als Automobil oder Lastwagen zugelassen. Sie dürfen überall parken, wo auch andere Verkehrsteilnehmer parken dürfen. Ausgenommen sind Parkbereiche, die explizit für Pkw ausgewiesen sind, sowie Parkbuchten, die für zwei Parkplätze ausgewiesen sind.

Wohnwagen: Diese und andere Anhänger fallen unter die Kategorie „nicht motorisiert“. Jeder Anhänger darf maximal zwei Wochen ohne Zugfahrzeug an einer Stelle stehen und muss dann bewegt werden. Ein sogenanntes Verschieben, wobei der Besitzer den Anhänger nur um einen Meter verstellt, gilt nicht als bewegt. Hängt ein Anhänger an einem Auto, so darf das Gespann auch länger stehen bleiben.

Lastwagen: Lkw über 7,5 Tonnen dürfen nicht in reinen Wohngebieten abgestellt werden, in Misch- oder Industriegebieten ist Parken für sie erlaubt.