In Korntal-Münchingen haben zwei junge Männer einen 19-Jährigen auch mit Fäusten ins Gesicht geschlagen. Foto: dpa

Wegen gefährlicher Körperverletzung müssen ein 19-Jähriger und ein 22-Jähriger ins Gefängnis. Bei ihrer brutalen Attacke in Korntal-Münchingen nahmen sie Rache an einem Zeugen.

Korntal-Münchingen - Für den Ludwigsburger Richter Ulf Hiestermann tragen gleich mehrere Umstände dazu bei, dass er am Dienstag einen 19- und einen 22-Jährigen aus Münchingen besonders hart bestraft. Die Scheidungskinder aus schwierigen Verhältnissen hätten dem Opfer, einem 19-Jährigen aus Korntal, „erhebliche Verletzungen mit erheblichen Folgen“ zugefügt und außerdem nichts aus ihrer kriminellen Vergangenheit gelernt. Nun mussten sie sich vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten – und dass sie bei ihrer brutalen Attacke Rache an einem Zeugen nahmen, der in einem früheren Verfahren gegen sie ausgesagt hatte, wird ebenfalls im Strafmaß berücksichtigt.

Der 22-Jährige, der zuletzt bis April in Haft war, muss für weitere zweieinhalb Jahre ins Gefängnis gehen. Sein Freund bekommt eine einheitliche Jugendstrafe von vier Jahren. Einheitlich deshalb, weil der Richter frühere Gerichtsurteile einfließen lässt. So war der 19-Jährige vor einiger Zeit vorzeitig aus der Haft entlassen worden, damit er eine Drogentherapie beginnen kann. Diese hat er – wie die zweite Therapie auch – abgebrochen, und im Sommer wurde er wieder kriminell.

Das Opfer liegt am Boden, die Prügel gehen weiter

Am Nachmittag des 1. Juli verabredeten sich der 19- und der 22-Jährige mit ihrem späteren Opfer. Mit dem jungen Mann waren sie einst befreundet gewesen, doch dann hatte er in einem Prozess als Zeuge gegen den 19-Jährigen ausgesagt. Schon vor dem Treffen war daher allen Beteiligten bewusst, dass es eine Schlägerei geben wird. „Ich habe mit Faustschlägen und einer blutigen Nase gerechnet, aber nicht mit einem Ast und mit Brüchen“, sagt der Geschädigte vor Gericht. Nach der Abreibung, so hoffte er, lassen seine Peiniger ihn endlich in Ruhe.

Auf dem Weg zur Unterführung in Münchingen zieht der 19-jährige Täter einen 60 Zentimeter langen Ast aus dem Gebüsch. Später schlägt er sein Opfer damit auf den Arm und den Oberschenkel. Er tritt ihn und schlägt ihn mit der Faust ins Gesicht. Das Opfer geht zu Boden, die Prügel gehen weiter. Mit zugeschwollenem Gesicht, zwei ausgeschlagenen Schneidezähnen, einer zertrümmerten Nase, Prellungen und Hämatomen kommt der Geschädigte ins Krankenhaus. Er wird mehrmals operiert. Bis heute leidet er unter den Folgen der Tat, ist psychisch instabil und arbeitsunfähig.

Zeugen müssen geschützt werden, betont der Richter

„Die Täter hätten eine Tötung in Kauf genommen“, sagt die Anwältin des Opfers, zumal der 22-Jährige ein Messer eingesteckt hatte. Ursprünglich habe er sich nicht an der Prügelei beteiligen wollen, sagt der Angeklagte, räumt aber ein, dann trotzdem zugeschlagen zu haben. Beim Weggehen haben die Täter gelacht.

Schon vor dem Übergriff war der junge Mann – auch von dem 19-jährigen Angeklagten – so massiv bedroht worden, dass er sich nicht mehr zur Arbeit traute und seine Lehrstelle verlor. Für die „Bestrafung eines Zeugen“ findet der Richter Hiestermann klare Worte. „Wir sind auf Zeugen angewiesen und müssen sie schützen. Wer Zeugen angreift, muss entsprechend bestraft werden.“ Vor Gericht entschuldigen sich die Täter. „Ich wollte nicht, dass es so schlimm zugeht, damit habe ich nicht gerechnet“, sagt der 19-Jährige und versichert, dass das Opfer keine weiteren Repressalien mehr erwarte. Der 19-Jährige und sein Freund müssen zudem 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen.