Bereits heute gibt es an der Unterländer Straße Spielhallen und Wettbüros, die mit derartiger Schaufensterwerbung auf sich aufmerksam machen wollen.. Foto: Bernd Zeyer

Neue Spielhallen, Wettbüros, Diskotheken und Tanzlokale sollen sich künftig nur noch an der Unterländer Straße ansiedeln dürfen. Neue Sex- und Erotikbetriebe sowie Bordelle sollen in ganz Zuffenhausen nicht mehr zugelassen werden.

Zuffenhausen - Einstimmig haben die Bezirksbeiräte in ihrer jüngsten Sitzung für den Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans für Vergnügungsstätten votiert. Das neue Planungsrecht sieht vor, dass neue Spielhallen, Wettbüros, Diskotheken und Tanzlokale in Zuffenhausen künftig nur noch an der Unterländer Straße zugelassen werden. Sex- und Erotikbetriebe sowie Bordelle sind dort, ebenso wie im restlichen Bezirk, ausgeschlossen.

Bevor Hermann-Lambert Oediger vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung am Dienstagabend in der Zehntscheuer ins Detail ging, zeigte er den Räten zwei Folien: Auf der ersten waren ein halbes Dutzend über den ganzen Bezirk verteilte, rot schraffierte Areale zu sehen. Das zweite Bild hingegen zeigte nur ein langes schmales rotes Areal in der Ortsmitte. Im Klartext bedeutet das: Wenn das neue Recht Anwendung findet, dann schrumpft die Gesamtfläche, auf der künftig in Zuffenhausen Vergnügungsstätten zugelassen werden, auf rund ein Fünftel der ursprünglichen Fläche, die das momentan noch gültige Planungsrecht aus dem Jahr 1989 gestattet.

Zwei wichtige Regelungen sollen künftig dafür sorgen, dass die Unterländer Straße nicht zum Eldorado für Wettbegeisterte und Glücksspieler wird: Vergnügungsbetriebe dürfen nicht mehr ins Erdgeschoss ziehen, außerdem müssen von Haustür zu Haustür zwischen den einzelnen Betrieben mindestens 100 Meter Abstand liegen. „Wir wollen keine Aneinanderreihung solcher Nutzungen“, erläuterte Oediger. Dass der Abstand auf 100 Meter festgesetzt werde, habe mit den baulichen Gegebenheiten in Zuffenhausen zu tun. In anders strukturierten Bezirken kämen andere Abstände zur Anwendung. Hier hakte CDU-Sprecher Hartmut Brauswetter nach: Im Landesglücksspielgesetz sei von 500 Metern Abstand die Rede. Diese Vorgabe, so Oedigers Antwort, beziehe sich nur auf Spielhallen, nicht jedoch auf Wettbüros und andere Vergnügungsstätten. Grundsätzlich würden sich beide Regelungen ergänzen.

Zwischen den Vergnügungsbetrieben muss mindestens 100 Meter Abstand sein

Brauswetter kam auch auf die Werbung zu sprechen. Große Reklameschilder und auffällig gestaltete Eingangsbereiche zögen Kunden an, sinnvoll wäre eine Einschränkung. Dies, so Oediger, werde in dem neuen Bebauungsplan nicht geregelt. Uwe Mammel aus der SPD-Fraktion wollte Genaueres zum Bestandsschutz bereits existierender Vergnügungsbetriebe wissen. Oediger erläuterte, dass es grundsätzlich zwei Arten von Bestandsschutz gebe. Beim Gewerberecht gehe es um die Person, bei einem Wechsel des Betreibers entfalle der Schutz. Im Bauplanungsrecht hingegen stehe die flächenbezogene Nutzung im Mittelpunkt. Auf Nachfrage von CDU-Bezirksbeirat Stephan Wohlfahrt definierte Oediger den Begriff Spielhalle. Davon spreche man offiziell, wenn in einer Gastwirtschaft mindestens vier Automaten aufgestellt seien. Allerdings werde sich auch diese Regelung ändern, von 2019 an solle diese Grenze bei zwei Geräten liegen.

Eine ganz konkrete Nachfrage hatte Susanne Bödecker aus der Fraktionsgemeinschaft SÖS-Linke-Plus. Seit Anfang des Jahres gebe es bauliche Aktivitäten im Gebäude an der Stammheimer Straße 45, dort habe sie auch öfters ein Auto eines Eroscenters stehen sehen. Daraus ließen sich gewisse Rückschlüsse ziehen. Oediger konnte beruhigen: Über ein derartiges Vorhaben sei ihm nichts bekannt, zudem schlössen sowohl die aktuelle als auch die künftige Satzung eine Bordellnutzung eindeutig aus.