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Vergnügungsstätten in Vaihingen Im Kampf gegen Spielhallen

Stefanie Käfferlein, vom 03.02.2012 07:00 Uhr
Die Vergnügungsstättenkonzeption hätte unterschiedliche Auswirkungen auf Vaihingen und Möhringen. Am 9. Februar wird das Konzept den Bezirksbeiräten vorgestellt. Foto: Archiv dpa
Die Vergnügungsstättenkonzeption hätte unterschiedliche Auswirkungen auf Vaihingen und Möhringen. Am 9. Februar wird das Konzept den Bezirksbeiräten vorgestellt. Foto: Archiv dpa

Vaihingen - Das Ziel der Stadt- und Bezirksbeiräte ist klar formuliert: Im Stadtgebiet sollen sich keine weiteren Spielhallen ansiedeln. Erreichen wollen die Lokal- und Kommunalpolitiker dies mit einer sogenannten Vergnügungsstättenkonzeption.

Diese wurde von dem Lörracher Büro Donato Acocella für Stadt- und Regionalentwicklung ausgearbeitet und soll den 23 Bezirksbeiräten am kommenden Donnerstag in einer gemeinsamen Sitzung im Stuttgarter Rathaus vorgestellt werden. Demnach sollen sich Spielotheken und Wettbüros nur noch in den Gebieten ansiedeln dürfen, die zu drei bestimmten Zentren des städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts und damit zu den Kategorien A, B und C gehören. „Wir halten es dort für verträglich, aber auch nur in ganz bestimmten Teilbereichen“, sagt Hermann-Lambert Oediger vom Stadtplanungsamt. In allen anderen Gebieten – also in Gewerbegebieten, Mischgebieten mit Wohnungen und klassischen Wohngebieten – sollen sie künftig ganz verboten werden.

Möhringer Ortskern als D-Zentrum ausgewiesen

Fein raus wäre in diesem Fall Möhringen. Der Ortskern ist als D-Zentrum ausgewiesen – folglich bliebe es bei der Zahl der bestehenden Spielhallen. „Das ist sehr erfreulich“, sagt Möhringens Bezirksvorsteher Jürgen Lohmann. „Denn auch wir hatten in den vergangenen Jahren immer wieder damit zu kämpfen, dass sich nicht weitere Einrichtungen dieser Art in Möhringen ansiedeln.“

Zum Hintergrund: Derzeit befinden sich dort eine Spielhalle an der Filderbahnstraße 19, ein Wettbüro mit angeschlossener Spielhölle an der Filderbahn-straße 51 und eine Spielhalle, die aus zwei gewerblichen Konzessionen besteht an der Vaihinger Straße 63. Am Ortsrand in Richtung Plieningen ist zudem seit Jahren die Stuttgarter Spielbank beheimatet, eines von insgesamt drei staatlichen Casinos in Baden-Württemberg. „Ziel wäre nach unserem Vorschlag tatsächlich, dass keine neuen Vergnügungsstätten dazukommen“, sagt Oediger .

Zulässigkeitsräume einschränken

Ein wenig anders verhält es sich mit dem Nachbarstadtbezirk Vaihingen, dessen Ortsmitte im Gegensatz zu Möhringen als C-Zentrum ausgewiesen ist. Innerhalb dieses Zentrums gibt es derzeit insgesamt drei Spielhallen, eine am Vaihinger Markt 4, eine an der Hauptstraße 10 und eine an der Herrenberger Straße 5. Im Gewerbegebiet Wallgraben kommen Diskotheken und Tanzlokale hinzu. „Wir wollen die Zulässigkeitsräume innerhalb der Zentren aber im Vergleich zum aktuellen Stand deutlich einschränken“, sagt Oediger.

Laut dem Konzept des Stadtentwicklers Acocella soll sich das C-Zentrum der Vaihinger Ortsmitte über den Kreuzungsbereich an der Hauptstraße und dem Vaihinger Markt erstrecken. „Im Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde zudem ein Ergänzungsbereich entlang der Hauptstraße westlich der Seerosenstraße definiert“, heißt es in dem Gutachten. Genaueres will der Mitarbeiter der Stadtverwaltung zum Zulässigkeitsbereich aber nicht sagen. „Wir sind nach der Sitzung am Donnerstag bei denjenigen Bezirksbeiräten vor Ort, die von der Regelung betroffen sind“, sagt Oediger. In der kommenden Sitzung des Vaihinger Gremiums stehen die Vergnügungsstätten auf der Tagesordnung, wie der Vaihinger Bezirksvorsteher, Wolfgang Meinhardt, bestätigt.

Spielhöllen lassen sich nicht ganz verbieten

Denn auch wenn es sich eigentlich viele wünschten, ganz verbieten lassen sich die Spielhöllen per Gesetz nicht. „Sie sind legal und auch nachgefragt“, sagt Oediger. Um die Ansiedlung dennoch beeinflussen zu können, sollen Vergnügungsstätten beispielsweise künftig nicht mehr in Erdgeschossen genehmigt werden. Damit Einkaufsstraßen nicht mehr unterbrochen werden, sagt Oediger.

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