Bei der Verfolgungsjagd beschädigter Streifenwagen Foto: 7aktuell

Der Fall des 20-Jährigen, der sich mit der Polizei eine halsbrecherische Verfolgungsjagd quer durch den Kreis Ludwigsburg geliefert haben soll, ist nicht nur kurios, sondern auch sehr komplex – und offenbar rechtlich überaus schwer zu bewerten.

Bietigheim-Bissingen - Der Fall des 20-Jährigen, der sich mit der Polizei eine halsbrecherische Verfolgungsjagd quer durch den Kreis Ludwigsburg geliefert haben soll, ist nicht nur kurios, sondern auch sehr komplex – und offenbar rechtlich überaus schwer zu bewerten. Das wurde in der Verhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht am Donnerstag deutlich: Noch bis kurz vor den Plädoyers wurde über einige Anklagepunkte gerätselt. Letztlich hielt die Staatsanwältin weitgehend an der Anklage fest, während der Verteidiger die Taten milde beurteilte. Beide plädierten jedoch für eine Bewährungsstrafe.

Die Richterin wies noch vor den Schlussvorträgen auf einige Ungereimtheiten hin, die es aus Sicht der Kammer in der Anklageschrift gebe. So sei durchaus fraglich, ob die Handlungen des Angeklagten als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zu werten seien – auch die Verteidigung sah dafür keine Anhaltspunkte. Selbst die Staatsanwältin schien sich nicht sicher, ob dies die richtige Bewertung ist. Zudem war das Gericht der Ansicht, der Angeklagte habe sich möglicherweise in sechs Fällen der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht - in der Anklageschrift ist nur von zwei Fällen die Rede. Bezüglich der Verfolgungsjagd selbst scheint es jedoch kaum noch offene Fragen zu geben – wohl auch, weil der Angeklagte die Taten weitgehend eingeräumt hat.

Die Staatsanwältin plädierte wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der Gefährdung des Straßenverkehrs, des Fahrens ohne Führerschein, der gefährlichen Körperverletzung und der Unfallflucht sowie wegen Drogenhandels auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren – wegen der positiven Sozialprognose solle diese zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der Verteidiger hingegen betonte, wie sehr sein Mandant unter Stress gestanden habe. Er habe sicher keinen Wagen vorsätzlich gerammt und keinen Beamten mit Absicht gefährdet. Vielmehr glaube er, dass der junge Mann bei Dunkelheit und voller Panik nicht sah, worauf er zufuhr. Angesichts seines Geständnisses und der Reue, die der 20-Jährige zeige, plädierte er für eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Urteil soll am 17. Dezember verkündet werden.