Vernichtet wurden ausschließlich Akten, in denen es um Rechtsextremismus ging.

Berlin - Die vom Bundesinnenministerium (BMI) im November 2011 angeordnete Vernichtung von Verfassungsschutzprotokollen über abgehörte gewaltbereite Rechtsextremisten zieht immer weitere Kreise.

Nach Informationen unserer Zeitung erging der Schredder-Auftrag eines BMI-Sachbearbeiters am 14. November 2011 nicht nur unmittelbar nach dem Auffliegen der Thüringer Neonazi-Zelle Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe am 4. November. Vielmehr ließ das Ministerium im damals fraglichen Zeitraum entgegen seiner eigenen Darstellung ausschließlich Akten vernichten, in denen es um Erkenntnisse des Verfassungsschutzes im Bereich Rechtsextremismus geht. Protokolle über Überwachungen aus dem Bereich linker und islamischer Extremismus waren laut dem Bericht der zuständigen BMI-Projektgruppe aus jener Zeit nicht betroffen.

Akten dokumentierten die Ergebnisse so genannter G-10-Maßnahmen

Geschreddert wurden demnach im November 2011 elf Aktenordner über Observationen gegen Rechtsextremisten, im Dezember zwölf und zuletzt im April 2012 vier und noch im Mai 2012 ein Ordner. Die Akten dokumentierten die Ergebnisse so genannter G-10-Maßnahmen, die nur angewendet werden dürfen, wenn „drohende Gefahren für den Bestand oder die Sicherheit des Landes“ bestehen. Dies war in den sechs Fällen gegen Rechtsextremisten offenbar der Fall. Nach unbestätigten Berichten sollen Aufzeichnung zweier Vertraute des Trios gelöscht worden sein. Die Obleute des Bundestags-Untersuchungsausschusses vermuten, dass sich in den geschredderten Protokollen Hinweise auf das Netzwerk der Neonazi-Zelle finden.

Die Parlamentarier hatten erst durch einen Bericht dieser Zeitung vom Donnerstag von der Aktenvernichtung erfahren und forderten daraufhin ein Moratorium: Sie fordern Innenministerium, Kanzleramt und das Verteidigungsministerium auf, keine weiteren Akten zu vernichten. „Die Sicherbehörden haben sich in der Tat auf den Rechtsextremismus konzentriert – zumindest bei der Aktenvernichtung“, stellte Linken-Obfrau Petra Pau parteiübergreifend fest. „Ist das Zufall oder Schlamperei?“, fragte ihr CDU-Kollege Clemens Binninger.

"Es gab eine Vertuschungsaktion“

Das Bundesinnenministerium rechtfertigt die Löschung als „fristgerechte Sammelanordnung für 126 Löschungsfälle nach Ablauf der Speicherfrist“. Der Vorgang sei in der Sache gerechtfertigt und die zeitliche Nähe zum Aufdecken der Terrorgruppe „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) um Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe ein Zufall. Die Akten beträfen keine Unterlagen über Extremisten aus dem NSU-Umfeld.

Der Untersuchungsausschuss geht indes davon aus, dass der Verfassungsschutz nach dem Auffliegen des NSU gezielt Akten vernichtete. „Heute ist nachdrücklich klar geworden: Es gab eine Vertuschungsaktion“, sagt der Ausschussvorsitzende Sebastian Edathy (SPD) mit Blick auf eine weitere Schredder-Aktion von Akten zu V-Leuten in der Thüringer Neonazi-Szene. Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm hatte daraufhin am 2. Juli seinen Rücktritt angekündigt. Erst zwei Tage später verfügte das Innenministerium den Stopp sämtlicher routinemäßigen Aktenvernichtungen.