Bernd Klingler (links) mit seinem Rechtsanwalt im Gerichtssaal. Foto: Lichtgut/Verena Ecker

Am zweiten Tag im Prozess gegen den Ex-FDP-Fraktionschef im Stuttgarter Rathaus, Bernd Klingler, stehen die Aussagen ehemaliger Parteifreunde im Mittelpunkt des Interesses. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heutigen AfD-Stadtrat Untreue in zwei Fällen zum Nachteil der FDP vor und hat eine Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldbuße beantragt. Klingler bestreitet die Vorwürfe.

Stuttgart - Vor dem Amtsgericht Bad Cannstatt wird am Dienstag (9 Uhr) der Prozess gegen den ehemaligen Chef der FDP-Rathausfraktion Bernd Klingler wegen des Verdachts der Untreue fortgesetzt. Verhandelt wird über den Einspruch des heutigen AfD-Fraktionssprechers gegen einen entsprechenden Strafbefehl der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde wirft ihm vor, in zwei Fällen jeweils fünfstellige Geldbeträge aus der FDP-Fraktionskasse entnommen und für eigene Zwecke verwendet zu haben. Sie hat deshalb eine Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Geldbuße von 5000 Euro beantragt. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und spricht von einer Intrige ehemaliger Parteifreunde.

Mit Spannung wird daher der Auftritt von ehemaligen und amtierenden FDP-Stadträten vor Gericht erwartet. Unter anderem ist die Stadträtin Sibel Yüksel geladen, der bei einer Kontrolle der Fraktionskonten die Fehlbeträge aufgefallen waren und die so den Fall ins Rollen gebracht hatte. Als Zeugen sollen außerdem Stadtrat Michael Conz sowie die früheren FDP-Fraktionsmitglieder Carmen Hanle und Günter Stübel vernommen werden.

Offen ist, ob die Besitzerin jener Werbeagentur, der Klingler einen Auftrag über Druck und Verteilung von 80 000 FDP-Werbeflyern vor der Kommunalwahl gegeben haben will, vor Gericht erscheint. Die Frau ist inzwischen in ihr Heimatland Italien verzogen. Die Aussage von Michaela G. könnte Klingler von dem Vorwurf entlasten, er habe fingierte Rechnungen ausgestellt und sich stattdessen von dem angeblichen Honorar für die Flyer ein Luxusauto gekauft, wie die Staatsanwaltschaft glaubt. Das Geld war zunächst an die Agentur überwiesen worden, dann aber auf Klinglers eigenem Geschäftskonto gelandet. Zu Klinglers Entlastung soll auch seine Mutter als Zeugin beitragen: Von ihr will er nach eigener Aussage das Geld für den Autokauf erhalten haben.