Ein Ex-LBBW-Manager steht wegen des Verdachts der Untreue vor Gericht. Foto: dpa

Vor dem Landgericht muss sich derzeit ein Ex-LBBW-Manager wegen des Verdachts der Untreue verantworten. Bislang hat der Mann die Vorwürfe aber zurückgewiesen.

Vor dem Landgericht muss sich derzeit ein Ex-LBBW-Manager wegen des Verdachts der Untreue verantworten. Bislang hat der Mann die Vorwürfe aber zurückgewiesen.

Stuttgart - Es geht um riskante Immobiliengeschäfte und einen Schaden in Millionenhöhe: Ein wegen des Verdachts der Untreue angeklagter Ex-LBBW-Manager hat Beschuldigung vor Gericht zurückgewiesen. Er warf der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Stuttgart vor, Unterlagen zu seiner Verteidigung vorzuenthalten. Der 56-Jährige muss sich seit Dienstag gemeinsam mit einem weiteren früheren Manager der damaligen LBBW Immobilien GmbH wegen des Verdachts der Untreue vor dem Landgericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, im Jahr 2007 bei einem riskanten Immobilien-Geschäft in Rumänien der früheren LBBW-Immobilien-Tochter einen Schaden von 27 Millionen Euro zugefügt zu haben.

Der Aufsichtsrat, der Gesellschafterausschuss und die LBBW-Spitze seien „stets, umfassend und zeitgerecht über wesentliche Vorgänge bei der LBBW-Immobilien GmbH informiert gewesen“, betonte der frühere Geschäftsführer hingegen. Sein Anwalt kündigte an, auf Freispruch zu plädieren. Der zweite Angeklagte, ein ehemaliger Projektleiter der Tochtergesellschaft LBBW Immobilien Development GmbH, äußerte sich zunächst nicht. Sein Anwalt kündigte allerdings an, die Vorwürfe ebenfalls zurückzuweisen und einen Freispruch erwirken zu wollen.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft haben die beiden Männer bei dem Immobilienprojekt teilweise „grob pflichtwidrig“ gehandelt und trotz einer „mangelhaften und teilweise falschen Informations- und Kalkulationsgrundlage“ das Projekt vorangetrieben haben. In der rumänischen Stadt Cluj (Klausenburg) sollten 1300 hochwertige Wohnungen entstehen. Das Projekt wurde niemals umgesetzt.

Die Anklagebehörde wirft den Angeklagten unter anderem vor, kein Gutachten für den Wert des Grundstücks eingeholt zu haben. Da kein Bebauungsplan vorgelegen habe, sei nicht klar gewesen, ob das Projekt überhaupt umgesetzt werden könne. Zudem sei nicht ermittelt worden, ob es Ansprüche früherer Eigentümer wegen Zwangsenteignungen gebe. Tatsächlich seien zu dem Zeitpunkt bereits mehrere entsprechende Verfahren bei Gericht anhängig gewesen.

Der frühere Geschäftsführer betonte hingegen, dass es durchaus Gutachten zum Wert des Grundstücks gegeben habe. Diese lägen ihm allerdings nicht vor. Vorgaben zur Bebauung habe es ebenso gegeben wie Marktanalysen. „Wir sind ganz sicher, dass das Projekt gut vorbereitet wurde“, sagte sein Anwalt. „Es gibt auch keinen Hinweis auf vorsätzliches Handeln.“