Daniel Schaible fühlt sich zu Unrecht als Schwarzfahrer verfolgt Foto: factum/Granville

Wenn der Amtsschimmel wiehert, wenn Service ein Fremdwort ist oder eine Verkehrsregel Unsinn, wenn einem Ärgerliches, Absurdes das Leben schwer macht, ist unsere Serie „Muss das sein?“ der richtige Platz dafür. Heute: die SSB-Kontrolle.

Stuttgart - Serviceorientiert und „möglichst kundenfreundlich“ wollen die Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) sein. So zumindest steht es auf der Homepage des Unternehmens zu lesen. An der Kundenfreundlichkeit der SSB haben Jochen Schaible und sein 15 Jahre alter Sohn Daniel jedoch erhebliche Zweifel: „Es fehlt an Augenmaß und Fingerspitzengefühl“, stellt Jochen Schaible fest.

Was Vater und Sohn so auf die Palme bringt, hat sich jetzt vor kurzem in der Stadtbahn U 14 auf der Strecke von Remseck nach Stuttgart zugetragen: An der Haltestelle Mühlhausen überprüfte laut Vater Schaible eine Kontrolleurin die Fahrausweise der Passagiere. „Auf Daniels Verbundpass war die gültige Monatsmarke aufgeklebt. Doch die Kontrolleurin behauptete, dass der Verbundpass meines Sohnes nicht mehr lesbar sei“, sagt Schaible.

Die Folge: Die SSB-Mitarbeiterin behielt den Fahrausweis des Schülers ein und stellte eine Rechnung über ein sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt wegen Fahrens ohne gültigen Fahrausweis über 40 Euro aus. „Außerdem wurde mein Sohn wie ein Schwarzfahrer behandelt und musste zur Aufnahme der Personalien aussteigen, obwohl er ja die gültige Monatsmarke vorweisen konnte“, kritisiert Schaible und weist darauf hin, dass er zusammen mit seinem Sohn wenige Tage vor dem Vorfall gleich zweimal in eine Kontrolle geraten sei. „In beiden Fällen gab es keine Beanstandungen an Daniels Fahrausweis“, stellt er fest.

Schaible hätte erwartet, dass die Kontrolleurin, wenn sie den Fahrausweis nicht lesen kann, den Jungen oder die Eltern auf die Unlesbarkeit hingewiesen hätte – mit der Auflage, sich innerhalb einer bestimmten Frist einen neuen Ausweis zu besorgen und bei den SSB vorzulegen. Denn immerhin sei doch aufgrund der gültigen Monatsmarke klar gewesen, dass Daniel kein Schwarzfahrer ist. „Einem Minderjährigen den gültigen Fahrausweis abzunehmen ist verantwortungslos“, urteilt der 60-Jährige.

Susanne Schupp, Sprecherin der SSB, kann kein Fehlverhalten der Kontrolleurin erkennen. „Unsere Regeln gelten für alle Fahrgäste“, stellt sie fest und weist auf die Vorschriften der Beförderungsbedingungen hin: Die besagen, dass Fahrausweise, die zerschnitten, beschmutzt oder unlesbar sind, eingezogen werden können. „Mit dem Beleg vom Ausweisprüfer kann der Fahrgast weiterfahren“, stellt Schupp fest. Einbehalten würden unlesbare Fahrausweise trotz gültiger Wertmarke, damit nicht mehrere Leute denselben Fahrausweis benutzen können, begründet sie die Bestimmung. Und was ist mit Kulanz? „Wir behandeln alle Fahrgäste gleich und wenden die Bestimmungen konsequent auf alle unsere Fahrgäste an“, sagt Schupp.

Mittlerweile wurden die 40 Euro Bußgeld immerhin auf 7 Euro reduziert, weil Daniel einen neuen Verbundpass vorgelegt hat, und seine Daten aus dem Computer gelöscht. Für Vater und Sohn das mindeste, was die SSB tun können. „Mit Kundenfreundlichkeit hat das aber nichts zu tun“, meint Vater Schaible.

An der Einstellung ändert auch ein Schreiben aus dem Vorstandsbüro nichts, das er mittlerweile erhalten hat.