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Verbraucherschützer warnen vor Rechtsanwälten, die Anleger nach einem Schiffbruch beraten wollen. Oft gehe es um aussichtslose oder verjährte Fälle, bei denen nur einer Geld sieht: Der Anwalt.

München - Wer am Kapitalmarkt als Anleger Schiffbruch erleidet, ist für juristische Hilfe in der Regel dankbar. Das gilt speziell dann, wenn einem Geschädigten die Aussicht auf Schadenersatz und gute Chancen bei einer Klage versprochen werden. Immer öfter werden Opfer der Kapitalmärkte dabei aber in Wirklichkeit nur zum zweiten Mal über den Tisch gezogen, weiß Wolf Brandes. „Es gibt schwarze Schafe auch in der Anwaltschaft“, sagt der Leiter des Marktwächterteams Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hessen. Diese würden sich ungefragt an Geschädigte wenden, sie erst mit kostenloser Erstberatung ködern und sie dann mit haltlosen Versprechen zu zahlenden Mandanten machen. Das Erwachen folgt nach Erhalt einer saftigen Rechnung.

„Das können mal 400, mal 900 Euro sein, und die werden gegebenenfalls gerichtlich auch schnell eingetrieben“, sagt Brandes über die zumindest am Rande der Legalität liegenden Praktiken einiger Rechtsanwälte aber auch einiger Anleger-Schutzvereine. Im bisher spektakulärsten und größten Fall dieser Art in Deutschland hat vor wenigen Wochen die Staatsanwaltschaft Gera zusammen mit dem Landeskriminalamt Thüringen zugeschlagen und eine Rechtsanwaltskanzlei in Jena per Razzia heimgesucht. „Es geht um den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs und der strafbaren Werbung“, erklärt ein Justizsprecher. Mindestens 1600 gutgläubige Rechtssuchende seien betroffen.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt spricht von einer Gelddruckmaschine für Anwälte

Es könnte aber auch die doppelte Anzahl sein, die den Abzockanwälten bundesweit auf den Leim gegangen sind. Derzeit werten die Ermittler beschlagnahmte Daten im Terabyte-Bereich aus, was Monate dauern dürfte. „Das ist bisher ein Extremfall“, sagt Brandes. Ob er aber wirklich einzigartig ist oder nur die Spitze eines Eisbergs wagt er nicht mit Sicherheit zu sagen.

Neu sei die Masche jedenfalls nicht, die das Verwaltungsgericht Frankfurt schon einmal als „Gelddruckmaschine für die Anwälte“ gerügt habe. Das funktioniert so. Entwickeln sich Unternehmensbeteiligungen nicht wie versprochen, oder geht eine Firma pleite, in die man investiert hat, wollen Anleger retten, was zu retten ist. Die Adressen Betroffener können Rechtsanwälte relativ leicht über Registereinträge in Erfahrung bringen und mit ihnen Kontakt aufnehmen. Soweit sei das noch in Ordnung, obwohl für Anwälte ein Werbeverbot bestehe, sagt Brandes. Zumindest eine Grauzone betreten werde aber dann, wenn sich Anwälte ein kostenpflichtiges Mandat erschleichen, obwohl ein Fall schon verjährt ist oder nur verschwindend geringe Erfolgsaussichten bestehen.

Verbraucherbeschwerden aus zehn Bundesländern

Solche Fälle häufen sich. Den Marktwächtern Finanzen liegen dazu Verbraucherbeschwerden aus bislang zehn Bundesländern vor. Betroffen sind ausschließlich Fälle, die mit geschlossenen Fonds oder Unternehmensbeteiligungen den sogenannten Grauen Kapitalmarkt betreffen. Hier sei es für Anwälte besonders leicht, an die Adressen von Geschädigten zu kommen, sagt Brandes.

Mit zum Scheitern verurteilten Versuchen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen werde Mandanten dann Bares aus der Tasche gezogen. Denn das einzige Geld, das fließt, ist das an den Rechtsanwalt, der wissentlich einen hoffnungslosen Fall verfolgt, nur um selbst Reibach zu machen. „Solche Anwälte suggerieren auch oft eine Dringlichkeit oder bauen einen Zeitdruck auf, den es nicht gibt“, weiß Brandes. Über anfallende Kosten würden sie ihre Mandanten auch nicht ausreichend aufklären. Geschädigte Anleger hätten häufig geschildert, dass ihnen zweifelhafte Vergleiche oder Güteverfahren in Aussicht gestellt würden. „Wir halten solche Hilfsangebote oft für sinnlos und überflüssig“, betont der Verbraucherschützer.

Die Verbraucherschützer prüfen Abmahnungen

Die Marktwächter Finanzen prüfen derzeit Abmahnungen gegen derart agierende Anwaltskanzleien und Schutzvereine. Wer wissen will, ob eine Klage überhaupt Sinn hat, könne das bei den Verbraucherzentralen der Bundesländer erfragen, sagt Brandes. Eine Erstberatung koste dort rund 50 Euro. Sei der Fall nicht hoffnungslos, könne man sich immer noch einen Anwalt suchen. Guten Rat gebe es auch bei seriösen Anlegerschutzvereinen wie DSW oder SdK. Grundsätzlich solle man sich aber gut überlegen ohne eine Rechtsschutzversicherung, die auch Kapitalmarktstreitigkeiten abdeckt vor Gericht zieht, sagt Brandes. Manchmal sei es besser, sich mit einem Schaden abzufinden, um nicht noch mehr Ärger zu produzieren.

Berater
Eine gute Adresse ist in jedem Fall die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), der schon 1947 gegründete und mit rund 30 000 Mitgliedern führende deutsche Verband für private Anleger. Seine Mitglieder berät er kostenlos über Klagechancen und vermittelt auch erfahrene Anlegeranwälte. Eine DSW-Mitgliedschaft kostet pro Jahr 125 Euro.

Betrüger
Die Marktwächter Finanzen registrieren in letzter Zeit vermehrt Beschwerden von Verbrauchern zu Anwaltskanzleien und Anlegerschutzvereinen. Besonders häufig genannt wurden dabei die Kanzlei PWB sowie die BKR Partnerschaftsgesellschaft und der Deutsche Verbraucherschutzring DVS (alle Jena), der Deutsche Anleger- & Kommanditistenschutz DAKS (Berlin), die Informations- und Interessengemeinschaft privater Kapitalanleger iipk (Minderlittgen) sowie Targetum Treuhand und die Kanzlei Thiel & Collegen (Hamburg).