Die Anwälte des beklagten Vaters des Amokläufers von Winnenden stehen in einem Gerichtssaal des Stuttgarter Landgerichts. (Archivfoto) Foto: dpa

Jörg K., der Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen, hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Das Gericht hatte den 54-Jährigen am vergangenen Freitag zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Stuttgart - Der Amoklauf von Winnenden kommt erneut vor den Bundesgerichtshof. Der Vater des Täters hat Revision gegen das Urteil im zweiten Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht eingelegt, wie ein Behördensprecher am Donnerstag mitteilte. Das Gericht hatte den 54-Jährigen am vergangenen Freitag zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Strafe lag damit leicht unter der des ersten Verfahrens.

Die Stuttgarter Kammer hatte den Mann der fahrlässigen Tötung in 15 Fällen und der 14-fachen fahrlässigen Körperverletzung für schuldig befunden. Der Vater des Amokläufers hatte die Pistole unverschlossen im Kleiderschrank aufbewahrt, mit der sein Sohn Tim K. am 11. März 2009 in Winnenden (Rems-Murr-Kreis) und Wendlingen (Kreis Esslingen) 15 Menschen und sich selbst erschoss.

Zweiter Prozess wegen formaler Fehler

Im ersten Verfahren hatte das Gericht den Vater zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der zweite Prozess war nötig, weil der BGH in Karlsruhe das erste Urteil wegen formaler Fehler kassiert hatte.

Bis das schriftliche Urteil im zweiten Verfahren vorliegt, kann es nach Angaben des Behördensprechers noch bis zu acht Wochen dauern. Nach der Zustellung hat der Vater einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Auch die Staatsanwaltschaft kann sich äußern. Bis der BGH also über den Fall entscheiden kann, vergehen mehrere Monate.