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Vaihingen Keine Planungswerkstatt für Post-Areal

Stefanie Käfferlein, vom 21.02.2012 14:30 Uhr
Für die Grundstücke, die von der Post genutzt werden, sind bei der Verwaltung keine Pläne bekannt. Foto: Archiv Kratz
Für die Grundstücke, die von der Post genutzt werden, sind bei der Verwaltung keine Pläne bekannt. Foto: Archiv Kratz

Stuttgart-Vaihingen - Es wird keine Planungswerkstatt für das Post-Areal geben. Zumindest vorerst. Denn laut Verwaltung „ist aktuell kein Planungserfordernis für das Areal erkennbar“. Das teilte Stuttgarts Baubürgermeister Matthias Hahn jüngst den Vaihinger Bezirksbeiräten schriftlich mit. Wichtig für den Erfolg jeder Bürgerbeteiligung sei es, dass die erarbeiteten Lösungen auch umsetzbar seien. Da auf dem Gelände derzeit keine Veränderungen anstehen, ist laut Hahn eine Planungswerkstatt „für diesen Bereich voraussichtlich nicht befriedigend“.

Dem zweiseitigen Schreiben Hahns war im Oktober des vergangenen Jahres ein Antrag des Vaihinger Gremiums vorausgegangen. Darin hatten die Räte gefordert, dass für das Gebiet zwischen der Möhringer Landstraße, der Scharrstraße, Emilienstraße und Herrenberger Straße ein Bebauungsplan aufgestellt wird, falls es einen solchen noch nicht gebe.

„Der ehemalige Belade- und Parkplatz der Deutschen Post wird seit längerer Zeit nicht mehr genutzt; er stellt eine verhältnismäßig große, städtebauliche Brache dar“, hieß es in dem Antrag, den die CDU- Fraktion gemeinsam mit den Grünen formuliert hatte. Außerdem würde sich das Quartier negativ entwickeln, es gebe Gerüchte, dass der Eigentümer das Post-Areal verkaufen wollte. Wenn ein neuer Bebauungsplan aufgestellt würde, sollten die Bürger beteiligt werden, da sich das Areal schließlich in der Vaihinger Ortsmitte befinde und das Ortsbild entsprechend präge.

Verkehrsflächen an der Emilienstraße sollen umgestaltet werden

Stuttgarts Baubürgermeister erklärte nun, dass es für die Fläche Bebauungspläne aus den Jahren 1903 und 1928 gebe. Bauvoranfragen oder Bauanträge würden „bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung nach Paragraf 34 Baugesetzbuch beurteilt“, heißt es in der Antwort. Das heißt, dass sich Neubauten in die Umgebung einfügen müssten. „Für die Genehmigungsfähigkeit baulicher Anlagen auf den privaten Grundstücken ist daher zunächst kein neuer Bebauungsplan erforderlich“, so Hahn. „Sollten sich städtebaulich unerwünschte Entwicklungen abzeichnen, kann der Ausschuss für Technik und Umwelt diesen durch einen Aufstellungsbeschluss entgegen treten und das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung gegebenenfalls die Zurückstellung eines eingereichten Bauantrags erwirken“, heißt es weiter.

In diesem Zusammenhang teilte Hahn auch mit, dass die öffentlichen Verkehrsflächen an der Emilienstraße – unabhängig von künftigen Bebauungsplanverfahren – umgestaltet werden könnten. Das Stadtplanungsamt arbeite derzeit gemeinsam mit den weiteren zuständigen Ämtern an Entwürfen. Im April sollen die Pläne voraussichtlich im Gremium vorgestellt werden, wie Bezirksvorsteher Wolfgang Meinhardt bestätigt.

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