Der Todesschütze des Hamburger Austauschschülers Diren ist in den USA schuldig gesprochen worden. Foto: dpa

Der Todesschütze des Hamburger Austauschschülers Diren ist in den USA verurteilt worden. Die Geschworenen glaubten seiner Notwehr-Version nicht. An diesem Donnerstag kommen die Eltern vor Gericht zu Wort.

Missoula - Für die Todesschüsse auf den 17 Jahre alten Austauschschüler Diren aus Hamburg muss der Angeklagte im US-Staat Montana viele Jahre in Haft. Eine Geschworenenjury sprach den 30-jährigen Schützen Markus K. am Mittwoch in Missoula der vorsätzlichen Tötung schuldig. Nach dem Urteil brach im Gerichtssaal Jubel aus, die Mutter des Toten weinte laut. Das Strafmaß wird zwar erst am 11. Februar verkündet - doch die Mindeststrafe beträgt zehn, die Höchststrafe 100 Jahre. An diesem Donnerstag (1800 MEZ) haben die Eltern des Toten Gelegenheit, sich vor Gericht zu äußern. Ihre Ausführungen können mit zur Festsetzung des Strafmaßes beitragen. Außerdem geht es darum, ob der Verurteilte bis zum 11. Februar unter Kaution auf freien Fuß kommen könnte.

Markus K. wurde nach dem Urteil am Mittwoch in Handschellen abgeführt. Er hatte den unbewaffneten Diren am 27. April erschossen, nachdem dieser nachts in seine offene Garage eingedrungen war.

Die zwölf Geschworenen folgten der Staatsanwaltschaft, die dem Angeklagten vorwarf, Diren in eine Falle gelockt und kaltblütig hingerichtet zu haben. Dagegen hatte die Verteidigung auf Notwehr plädiert. K. habe nach zwei vorherigen Einbrüchen Angst gehabt.

Der Fall schlug in Deutschland hohe Wellen

„Jeder muss seine Strafe bekommen, die er verdient“, sagte der Vater des Toten nach dem Urteil. Die Eltern hatten den gesamten gut zweiwöchigen Prozess in der Rocky-Mountain-Stadt Missoula verfolgt. Der Fall schlug zwar in Deutschland Wellen, in den USA fand er landesweit kaum Beachtung.

Die beiden Schwestern Direns hatten den Prozess von Deutschland aus im Internet verfolgt, wie sie dem „Hamburger Abendblatt“ vom Mittwoch erläuterten. Sie meinten, ein Schuldspruch sei für sie „keine Freude, aber eine Erleichterung“.

Die Staatsanwaltschaft warf K. vor, er habe sich für die die beiden vorherigen Einbrüche rächen wollen. Er habe ein „unbewaffnetes Kind“ erschossen.

„Er war ein Teenager, der Fehler machte, die Teenager machen. Aber er wurde gewaltsam hingerichtet“, meinte die Staatsanwaltschaft. Dagegen verwies die Verteidigung auf die „Castle Doctrine“ in Montana, die zum Schutz des eigenen Hauses auch tödliche Gewalt erlaubt.