Prüfplaketten gegen Schmiergeld Foto: dpa-Zentralbild

Im Prozess um durch Schmiergeld ergaunerte HU-Prüfplaketten für Schrottautos sind die Werkstattbesitzer mit einem blauen Auge davongekommen. Der Hauptangeklagte sitzt noch auf der Anklagebank.

STUTTGART - Die 19. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat am Montag fünf Besitzer von Autowerkstätten wegen Bestechung im besonders schweren Fall zu Bewährungsstrafen verurteilt. Damit blieben die Richter unter dem Strafantrag des Staatsanwalts, der für drei der fünf Angeklagten Gefängnisstrafen beantragt hatte.

Die Männer, die drei Kfz-Werkstätten in Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen betrieben, hatten gestanden, über Jahre einen Prüfingenieur der Karlsruher Gesellschaft für technische Sicherheit (GTS) dafür bezahlt zu haben, auch Schrottautos mit HU-Plaketten zu versehen. Der in einem gesondert geführten Prozess angeklagte Prüfingenieur hatte demnach die Hauptuntersuchung entweder gar nicht oder illegalerweise nur oberflächlich durchgeführt.

Die normale HU-Prüfung, landläufig Tüv genannt, kostet 53 Euro. Die über den Betrug meist informierten Kunden zahlten zwischen 100 und 150 Euro für die Plakette. Die Differenz teilten sich Werkstattbesitzer und Prüfingenieur. Im angeklagten Tatzeitraum von Mai 2001 bis März 2012 schleusten die Angeklagten mehr als 450 Auto durch die Prüfung, die nie und nimmer eine Plakette hätten bekommen dürfen. Gegen den Prüfer wird am 20. Februar weiterverhandelt.

„Der Giftstachel liegt im System“, so Vorsitzender Richter Jörg Geiger. Er kritisierte die mangelnde Kontrolle der Prüfingenieure durch die Prüfgesellschaft ebenso wie die mangelnde Kontrolle der Prüfgesellschaft durch das Verkehrsministerium. Dafür brauche man mehr Personal, an dem aber gespart werde.

Richter Geiger bezeichnete den bundesweit Aufsehen erregenden Fall als einen Sumpf. Denn der Plakettenschwindel habe bereits lang vor dem angeklagten Zeitraum stattgefunden – mit einem „großen Gefährdungspotenzial für den Straßenverkehr“, so Geiger, der zudem die hervorragende Arbeit der Kriminalpolizei lobte.

Die fünf Angeklagten hätten sich durch ihre Geständnisse Bewährungen verdient. Schließlich sei ihnen dies in Aussicht gestellt worden. Es wäre fatal, so der Richter, würde sich eine Strafkammer nicht daran halten. Die Männer müssen bis auf einen 100 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten und ihre Gewinne aus dem Betrug in Höhe zwischen 2400 und knapp 4000 Euro an die Staatskasse abführen. Die Strafen liegen zwischen 21 Monaten und zwei Jahren.