Das Landgericht hat in zweiter Instanz ein Urteil gefällt, das zwei Polizisten den Job kostet. Foto: dpa

Nun hat es auch die zweite Instanz bestätigt: Wegen Verfolgung Unschuldiger und gefährlicher Körperverletzung im Amt wurden zwei Stuttgarter Polizisten zu mehr als einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Die wollten eigentlich einen Freispruch – müssen wohl aber ihren Polizeijob an den Nagel hängen.

Stuttgart - Wer von Polizisten ungerechtfertigt in die Mangel genommen wird, braucht dringend einen unabhängigen Zeugen. Das macht der Fall von Polizeigewalt in einem Parkhaus deutlich, der am Donnerstag auch in zweiter Instanz einen Schuldspruch für zwei Polizisten brachte. Ein 37-jähriger Polizeihauptmeister und eine 32-jährige Polizeiobermeisterin wollten einen Freispruch – doch die Berufungskammer des Landgerichts packte sogar noch einen Monat mehr drauf. Damit hätte die Stuttgarter Polizei zwei Bedienstete weniger.

Die Worte sind deutlich: „Nach unserer Auffassung können Sie nicht im Polizeidienst bleiben“, sagt Richter Volker Peterke am Donnerstag bei der Urteilsverkündung. Weil die Haftstrafen auf Bewährung über der Schallmauer von einem Jahr liegen. Wegen Verfolgung Unschuldiger und gefährlicher Körperverletzung im Amt sowie Beleidigung bekommt der 37-Jährige eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die 32-Jährige ein Jahr und zwei Monate. Die beiden hatten auf einen Freispruch gehofft, als sie vor einem halben Jahr vom Amtsgericht zu einer einen Monat geringeren Strafen verurteilt worden waren.

Der Fall hatte sich am 6. Juli 2015 in der Stuttgarter Innenstadt abgespielt. Das Streifen-Duo wollte nachts einen 23-Jährigen kontrollieren, der sich auf einem Baustellengelände aufhielt. Dann lief nach Überzeugung des Gerichts „alles aus dem Ruder“: Die Beamten drohten, der Verdächtige flüchtete, eine längere Verfolgungsjagd endete in einem Parkhaus. Dort erlitt der 23-Jährige einen Faustschlag ins Gesicht und einen Nasenbeinbruch.

Die Beamten zeigten den 23-Jährigen an – weil er sich davor heftig gewehrt haben soll. Vielleicht wären die Polizisten ja damit durchgekommen. Es hätte dazu eine gerichtliche Feststellung geben, der 23-Jährige hätten den Schwarzen Peter gehabt. „Allerdings, und das hat eine zentrale Rolle gespielt, gab es einen unabhängigen Zeugen“, stellt Richter Peterke fest. Und das sei „eine Besonderheit“ gewesen. An der Festnahme war eine weitere Person beteiligt, die von den Beamten in ihrer Anzeige scheinbar vergessen wurde: der Parkhauswächter.

Das Opfer aber hatte ihn später ausfindig gemacht. Und dessen Schilderungen überzeugten Staatsanwälte und Richter. Der 60-Jährige berichtete, dass er den Flüchtenden im Kassenautomatenraum auf Zuruf des verfolgenden Polizisten festgehalten habe. Der 23-Jährige habe aufgegeben und sei passiv gewesen, als der heranstürzende Polizist dem jungen Mann grundlos einen Faustschlag ins Gesicht verpasst habe. Anschließend hätten die beiden Beamten den am Boden liegenden Mann unflätig beschimpft und malträtiert. „Ich bin über die Art der Festnahme schockiert gewesen“, so der Wachmann im Zeugenstand.

Für Richter Peterke ist es bezeichnend, dass die Beamten diesen wichtigen Zeugen verschwiegen hatten: „Sie wären sonst ja geliefert gewesen.“ Der Staatsanwalt wertete dies in seinem Plädoyer noch drastischer: „Es ist verachtenswert, dass Sie die Staatsanwaltschaft belügen, um eine Straftat zu vertuschen.“

Allein die Anzeige mit dem erfundenen Widerstand kommt die Polizisten teuer zu stehen. Mindeststrafe: ein Jahr. Dazu die Körperverletzung – das ist das Ende der Polizeikarriere. Nun bliebe nur die Revision beim Oberlandesgericht. Doch Peterke stellt klar: „Von Polizeibeamten wird erwartet, dass sie Ruhe bewahren. Aber so außer Rand und Band – das geht einfach nicht.“