Wegen einer wilden Prügelei auf einem Grillplatz hat das Landgericht Stuttgart drei Männer hinter Gitter geschickt. Foto: dpa

Im September 2015 ist es auf dem Hedelfinger Grillplatz Steinprügel zu einer wüsten Schlägerei zwischen Russen und Rumänen gekommen. Das Landgericht Stuttgart hat jetzt drei Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Stuttgart - „Die Angeklagten hatten keinen Tötungsvorsatz“, sagt Sina Rieberg, Vorsitzende Richterin der 2. Jugendstrafkammer. Deshalb verurteilten sie und ihre Kollegen die drei Angeklagten nicht – wie von Staatsanwältin Eva Hanss beantragt – wegen versuchten Totschlags, sondern lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht hatte über einen Vorfall zu entscheiden, der sich am späten Abend des 12. September vorigen Jahres auf dem Grillplatz Steinprügel in Hedelfingen zugetragen hatte.

Mehrere Russen und russischstämmige Menschen feierten an besagtem Abend ein Grillfest. Eingeladen war auch der 45 Jahre alte Angeklagte, ein gebürtiger Rumäne. Der Mann ist bekannt mit der Ehefrau des Gastgebers. Gegen 20 Uhr stieß ein Freund des Gastgebers zur Feiergesellschaft, bei der schon reichlich Alkohol geflossen war. Als der Neuankömmling mitbekam, woher der 45-Jährige stammte, erging er sich offenbar in beleidigenden Kommentaren. Die Rumänen, die er kenne, seien alles Zigeuner, Drogenhändler und dergleichen. Das konnte nicht gut gehen. Zwar legte sich der Zwist wieder, die von dem 45-Jährigen empfundene Kränkung blieb. Er ließ sich von seinem mitangeklagten Neffen abholen.

Tritte gegen Kopf und Körper

Gegen 22.20 Uhr tauchte der 45-Jährige mit seinem 19-jährigen Neffen, einem 25 Jahre alten Kumpel und einem unbekannt gebliebenen weiteren Mann wieder auf dem Grillplatz auf. Dort waren der Gastgeber und der Mann, der den Rumänen beleidigt haben soll, beim Aufräumen. Was folgte, war eine schlimme Prügelei, bei der beide Russen zu Boden gingen. Es folgten Tritte gegen Kopf und Körper. „Dass mit einem Stein zugeschlagen worden sein soll, ließ sich nicht nachweisen“, so die Richterin. Die Opfer trugen Prellungen am ganzen Körper, Platzwunden und eine Fraktur der Nasenspitze davon. Die drei Angeklagten ließen sich kurz darauf am nahen Waldparkplatz festnehmen. Der Unbekannte hatte dagegen die Flucht ergriffen und wurde von den Angeklagten auch im Prozess nicht verraten.

Die Staatsanwältin hatte wegen der Tritte gegen den Kopf auf versuchten Totschlag plädiert und Strafen von fünf Jahren gegen die Erwachsenen und vier Jahren gegen den 19-Jährigen beantragt. Die Kammer jedoch entschied auf gefährliche Körperverletzung. Die Kopfverletzungen seien nicht gravierend gewesen, die Angeklagten hätten freiwillig von ihren Opfern abgelassen und der Tatplan habe eine Abreibung vorgesehen. Zudem hätten die Männer auf dem Parkplatz „seelenruhig“ auf die Polizei gewartet, so die Vorsitzende Richterin. Also verurteilte die Strafkammer den Neffen zu zweieinhalb Jahren Jugendgefängnis, den Onkel zu drei Jahren und drei Monaten und den Kumpel zu drei Jahren.