Kerzen für Tugce: Die Mannheimer Richter sehen Parallelen zu dem Fall Foto: dpa

Dramatisch endete ein langer Streit unter zwei türkischen Nachbarn in Mannheim: Nach Schlägen fiel das Opfer auf den Hinterkopf und starb. Die Richter verurteilten den Täter, der wegen Körperverletzung vorbestraft war, nun zu einer Haftstrafe.

Mannheim - Im Mannheimer Prozess um einen tödlichen Nachbarschaftsstreit hat das Landgericht den Täter zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Strafkammer befand den 35-jährigen Türken der Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig.

Einen Tag vor Heiligabend hatte er in der Mannheimer Innenstadt auf einen Landsmann eingeschlagen. Der 45-Jährige fiel auf den Hinterkopf und erlitt einen Schädelbruch sowie eine schwere Hirnverletzung. Der Familienvater fiel sofort ins Koma und starb später im Krankenhaus.

Der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen zog Parallelen zu dem Fall der verstorbenen Studentin Tugce Albayrak, die nach einem Schlag stürzte, ins Koma fiel und starb. „Folgen wie diese, sind durchaus zu erwarten“, sagte der Richter. Der Tat in Mannheim war ein lange schwelender Streit zwischen dem Angeklagten und dem im Nachbarhaus lebenden Opfer vorausgegangen. Auch mit anderen Bewohnern habe der Angeklagte „in ständigem Streit“ gelegen.

Einige Monate zuvor hatte der später Getötete ihn angezeigt. Der 35-Jährige habe ihm die Autoreifen zerstochen und einen Buben angestiftet, die Karosserie mit Klebstoff zu beschmieren. Beweisen ließ sich das nicht, und so wurden die Ermittlungen im November 2014 eingestellt.

Am 23. Dezember begegneten sich beide Kontrahenten zufällig auf der Straße. Es kam zu einem Wortwechsel. Ohne provoziert zu werden, habe der Angeklagte gezielt mit der Handkante gegen den Hals des Opfers geschlagen. Der Mann sei darauf „wie ein gefällter Baum rücklings zu Boden gefallen“ und mit dem Hinterkopf auf den Asphalt geprallt, sagte der Richter. Einige Schritte entfernt stand die Frau des Angeklagten mit ihrem Baby im Kinderwagen.

Der Täter habe damals die „Kontrolle über sich verloren“, so der Vorsitzende. Mit dem Tod des Opfers habe er nicht gerechnet.

Zu Passanten sagte der Schläger, der am Boden liegende Mann würde nur „schauspielern“, um Schmerzensgeld zu bekommen. „Er verkannte, was er angerichtet hat“, sagte der Richter.

Der Angeklagte hat der Familie des Opfers zwar ein Schmerzensgeld von 10 000 Euro gezahlt. Das allein reiche jedoch nicht aus für einen strafmildernden Täter-Opfer-Ausgleich, sagte Meinerzhagen. Er bemängelte, dass sich der Täter bisher nicht entschuldigt hat. „Es gab kein Wort des Bedauerns“, sagte der Vorsitzende und sprach von einem „bedauerlichen Mangel an Empathie“.

Die Witwe brach während der Urteilsbegründung in Tränen aus. Sie und die Kinder leiden schwer unter dem Verlust. Und sie haben Angst, die Wohnung zu verlassen und auf den Angeklagten zu treffen. Der befindet sich bis zu seinem Haftantritt auf freiem Fuß und wohnt noch immer im Nachbarhaus.

Verteidiger Steffen Klein plädierte auf eine zweijährige Bewährungsstrafe und will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Der wegen Körperverletzung vorbestrafte Mandant verbrachte vor dem Prozess Monate in der Psychiatrie. Der Mann sei in Folge der Tat psychisch erkrankt und werde von den Erinnerungen gequält, sagte der Richter.