Artikel weiterempfehlen Artikel drucken Artikel kommentieren
Artikel bewerten [4.57/7]

Urteil gesprochen Geisterfahrer kommt nie wieder auf freien Fuß

dpa/lsw, vom 02.02.2012 17:33 Uhr
Im vergangenen Frühling tötete der Geisterfahrer einen 43 Jahre alten Familienvater. Foto: dpa
Im vergangenen Frühling tötete der Geisterfahrer einen 43 Jahre alten Familienvater. Foto: dpa
Siehe auch

Tübingen - Er wollte sich vermutlich das Leben nehmen - doch stattdessen riss er einen unschuldigen Familienvater in den Tod: Ein 35-jähriger Geisterfahrer ist am Donnerstag wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem ordnete das Landgericht Tübingen die anschließende Sicherungsverwahrung an. Der 35-Jährige war im vergangenen Frühling in falscher Richtung über die Schnellstraße von Reutlingen nach Stuttgart gerast. Als er in das Auto einer Familie krachte, starb der 43-jährige Fahrer - der Täter überlebte schwer verletzt. Gutachter sind skeptisch, ob der psychisch kranke Täter jemals wieder in Freiheit leben könnte, ohne eine Gefahr für die Allgemeinheit darzustellen.

Mit 150 Stundenkilometern in das Auto der Familie gerast

Der 10. April 2011 war ein sonniger Frühlingstag. Der 43-Jährige hatte sich gleich am Morgen mit seiner Frau und seiner elfjährigen Tochter auf den Weg zu einem Sonntagsbesuch in Tübingen gemacht. Doch bei Pliezhausen (Kreis Reutlingen) kam der Familie in einer leichten Rechtskurve plötzlich mit 150 Kilometern pro Stunde der Geisterfahrer entgegen und prallte ungebremst in ihr Auto. Die Tat selbst war für die Richter vergleichsweise leicht zu rekonstruieren. Viele Zeugen hatten den Geisterfahrer gesehen und einen riesigen Schreck bekommen.

Doch die Frage, weshalb der 35-Jährige in falscher Richtung über die vierspurige Bundesstraße raste, hat die Schwurgerichtskammer wochenlang beschäftigt. Der 35-jährige selbst hatte immer bestritten, absichtlich oder gar in Selbstmord-Absicht zum Geisterfahrer geworden zu sein. Wochenlang hatte deshalb ein psychiatrischer Gutachter versucht herauszufinden, was damals im Kopf des Mannes vorgegangen war. Der 35-Jährige behauptete vor Gericht, er habe sich an jenem Tag verfahren und völlig die Orientierung verloren. Dann fühlte er sich von der Rockergruppe Hells Angels verfolgt. Und auf einmal habe er dann gemerkt, „dass etwas nicht stimmt“ - dass er in falscher Richtung auf der vierspurig ausgebauten Bundesstraße unterwegs war. Doch der Gutachter hielt das nicht für glaubwürdig, und die Richter schlossen sich dieser Einschätzung an.

An Sicherungsverwahrung führt wohl kein Weg vorbei

Im Leben des 35-Jährigen hätten sich immer mehr Probleme angehäuft, schließlich fürchtete er, von seiner Freundin verlassen zu werden. „Er wollte so nicht mehr weiterleben“, sagte der Vorsitzende Richter. Also habe er sich zu der Geisterfahrt entschlossen. Dass er dabei auch andere Menschen in Lebensgefahr brachte, habe er einfach in Kauf genommen.

Nachdem der 35-Jährige schon mehrmals wegen schwerer Straftaten verurteilt worden war und viele Jahre in einer geschlossenen Psychiatrie verbrachte, haben Psychiater kaum noch Hoffnung für seine Zukunft. Den Mann so weit zu therapieren, dass er keine Gefahr mehr für andere Menschen sei, schien dem psychiatrischen Gutachter in dem Prozess fast ausgeschlossen. An der Sicherungsverwahrung habe deshalb kein Weg vorbeigeführt, sagte der Vorsitzende Richter.

Der Angeklagte verfolgte die Urteilsverkündung wie schon den gesamten Prozess völlig teilnahmslos. „Das ist aus Ihrer Sicht sicherlich ein hartes Urteil“, sagte der Vorsitzende Richter zum Schluss. „Sie haben schwere Schuld auf sich geladen.“ Die Ehefrau und die Tochter des Opfers leiden bis heute an den Verletzungen, die sie bei dem Unfall damals erlitten haben. Noch größer aber sei das seelische Leid der Hinterbliebenen, betonte der Richter an die Adresse des 35-Jährigen. „Ihre Familie ist zerstört worden.“

Kommentare (0)
» Kommentarregeln
  • Kommentare anzeigen
  • Kommentare schreiben
Titel *  
     
Autor *  
     
Kommentar *  
             
(optional)
E-Mail   (wird nicht veröffentlicht)
             
Straße     Hausnr.  
             
PLZ     Wohnort  
             
    (Anschrift und E-Mail sind keine Pflichtangabe, allerdings können Kommentare ohne Angabe der vollständigen Adressdaten in der gedruckten Ausgabe leider nicht berücksichtigt werden. E-Mail, Straße und Nummer werden nicht veröffentlicht.)
             
      * Pflichtfelder
Bildungsgutscheinen droht das Aus
Wegen der Sparzwänge will Sozialministerin ab 2014 die Erziehungshilfen auf Problemfamilien fokussieren
Mappus sieht sich entlastet und attackiert Kanzlei
Stefan Mappus sieht Schuld bei damaligem Rechtsberater. Kanzlei Gleiss Lutz in Bedrängnis.

 

Anzeigen

 

Anzeige
Nachrichtenticker
03:09   Juncker: Eurogruppe prüft "Szenario" eines griechischen Ausstiegs
02:48   Merkel: EU will Wachstum ankurbeln
01:40   Trittin fordert Einstieg in Euro-Bonds - Drohung mit Fiskalpakt-Veto
01:40   EU-Gipfel sichert Griechenland weitere Hilfe zu
01:24   Hewlett-Packard setzt 27 000 Mitarbeiter vor die Tür
1   2   3   4   5   6   7   weiter
» aktualisieren
Video
Interaktiv
  • Umfrage
Facebook IPO

Das Soziale Netzwerk Facebook startete mit 38 Dollar pro Aktie - und legte einen der schlechtesten Börsengänge der vergangenen Jahre hin.  Wie reagieren Sie darauf?

 
Mit Schadenfreude! Ist doch gut, wenn der Facebook-Hype abschwächt
Mit Verwunderung. Ich hätte nicht gedacht, dass die Aktie so abstürzt
Mit Verärgerung! Wie kann das sein? Facebook ist doch ein tolles Unternehmen
 
(Ergebnis anzeigen)
 
  • Facebook
  • Foren
  • Twitter
 
Lesen Sie sich die Druckausgaben digital im Originallayout mit allen Bildern durch.
ePaper
 
Für Abonnenten
Für Kaufinteressenten
» Abonnement
» StN Digital
» Einzelexemplar
» Infos
» Preise