Silvio S. war zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er zwei Kinder sexuell missbraucht und getötet hat. Foto: dpa-Zentralbild

Nach der Verurteilung von Silivio S. zu lebenslanger Haft, haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Revision eingelegt. Beide Seiten wollen nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.

Potsdam - Nach der Verurteilung des Kindermörders Silvio S. haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision eingelegt. Grund sei die nicht verhängte Sicherheitsverwahrung, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft den „Potsdamer Neuesten Nachrichten“ (Samstag).

Für eine Stellungnahme war die Behörde zunächst nicht zu erreichen. „Wir haben am Freitag vorsorglich fristwahrend Revision eingelegt“, sagte zudem einer der beiden Verteidiger von Silvio S., der Anwalt Mathias Noll, der Deutschen Presse-Agentur.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft wollen die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, die in ein paar Wochen kommt. Dann zeige sich, ob eine Revision erfolgreich sein könne, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft der Zeitung.

Der 33-jährige Silvio S. war am vergangenen Dienstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte den sechsjährigen Elias aus Potsdam und den vierjährigen Flüchtlingsjungen Mohamed sexuell missbraucht und anschließend getötet, um den Missbrauch zu verdecken.