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Weil er seine Gattin erwürgt hat, die sich von ihm trennen wollte, erhält ein 67-jähriger Rentner aus Schwaikheim die Höchststrafe. Laut dem Urteil handelte er aus niederen Beweggründen.

Schwaikheim - Ein Mord liegt vor – wir sind überzeugt, dass der Angeklagte aus niederen Beweggründen gehandelt hat“, so hat der Richter Wolfgang Hahn den Spruch er 9. Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts begründet, mit dem ein 67 Jahre alter Rentner aus Schwaikheim nach fünf Prozesstagen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Nach Ansicht des Gerichtes konnte der Mann nicht akzeptieren, dass die Frau, mit der er seit dem Jahr 1974 verheiratet war und mit der er drei längst erwachsene Kinder hat, sich von ihm trennen und ein eigenständiges Leben führen wollte, für das er hätte Unterhalt zahlen müssen.

Seit Jahren, so hatte eine Vielzahl an Zeugenaussagen während der Verhandlung ergeben, habe der dominante und fast wahnhaft rechthaberische Mann seine Frau drangsaliert und mittels übelster Beschimpfungen gedemütigt. Meist blieben die Übergriffe verbal, in mindestens zwei durch Zeugen belegten Fällen waren sie auch körperlich. Im Jahr 2014 gab es schließlich den ersten Trennungsversuch seitens des späteren Mordopfers. Mit Drohungen, er werde für ihren wirtschaftlichen Ruin sorgen sowie mit Besserungsbeteuerungen, so der Richter in der Urteilsbegründung, habe der Familientyrann es wie auch bei einem zweiten Versuch Anfang 2015 geschafft, die Ehefrau von der Trennung abzubringen.

Demütigende Emails entdeckt

Geändert habe sich allerdings offenbar nichts. Und so erwirkte die Frau im Sommer 2015, nachdem sie unter anderem extrem demütigende E-Mails ihres Gatten an einen Bekannten entdeckt hatte, einen gerichtliche Auszugsverfügung gegen den 67-Jährigen. Dieser wiederum reagierte mit der Sperrung des Kontos, einer Anzeige wegen der zu Unrecht gelesenen E-Mails und der Ankündigung, er werde ihr das Leben zur Hölle machen.

Die vom Familiengericht mit einer Frist versehene Auszugsverpflichtung habe der Verurteilte, so erläuterte der Richter mit Verweis auf entsprechende Gutachteraussagen, als narzisstische Kränkung erlebt. Er, der gewohnt war, alles zu bestimmen und zu kontrollieren, drohte plötzlich zum Verlierer zu werden, der nicht nur das Haus verlassen, sondern auch für das neue eigenständige Leben der Ehefrau Unterhalt bezahlen sollte. Am 18. September kam es wieder einmal zum Streit, unter anderem wohl, weil der Rentner glaubte, die Frau triumphiere vor anderen über den sich abzeichnenden Erfolg gegen ihn. Er schlug sein Opfer zunächst mit sechs brutalen Faustschlägen nieder und tötete die benommene Frau mit einem speziellen Würgegriff, den er als erfahrener Judoka beherrschte.

Gericht: Niedere Beweggründe

Es sei klar, so hieß es in Urteilsbegründung, dass es einen „direkten Tötungsvorsatz gegeben hat – das Würgen erfolgte gezielt und über viele Minuten bis zum Tod des Opfers“. Als Hauptmotiv müsse gelten, dass der Verurteilte in seinem wahnhaft, aber nicht krankhaft egozentrischen Weltbild nicht akzeptieren konnte, dass sich die Frau auf den Weg in ein eigenständiges Leben begab. Er habe dies als Demütigung empfunden, und – darin sah das Gericht auch die niederen Beweggründe – „er konnte das nicht auf sich sitzen lassen und sprach ihr das Lebensrecht ab.“