Wer – wie hier in Stammheim – in Untersuchungshaft sitzt, bekommt unter bestimmten Umständen ein Taschengeld. Doch dabei sind nicht alle gleich. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Wer in Untersuchungshaft sitzt und finanziell schlecht aufgestellt ist, bekommt ein monatliches Taschengeld. Dabei sind Asylbewerber bisher bevorteilt. Das soll sich bald ändern.

Stuttgart - Knapp 1800 Menschen sitzen in Baden-Württemberg derzeit in Untersuchungshaft. Viele von ihnen erhalten aufgrund ihrer finanziellen Situation ein monatliches Taschengeld. Das jedoch ist nicht bei allen gleich – derzeit sind in den meisten Fällen Asylbewerber bessergestellt als andere Gefangene. Das soll sich demnächst ändern. Dann soll eine neue Rechtsgrundlage greifen, auf die sich Justiz- und Integrationsministerium verständigt haben. Sie soll künftig auch in anderen Bundesländern angewandt werden.

Grund für die Ungleichheit sind verschiedene Berechnungsgrundlagen. Flüchtlinge bekommen laut Asylbewerberleistungsgesetz monatlich 145 Euro. Ob diese Summe auch in U-Haft vollständig oder gekürzt ausbezahlt wird, entscheidet in jedem einzelnen Fall der zuständige Stadt- oder Landkreis. „Mir sind Fälle bekannt, in denen Betroffene die volle Summe bekommen“, sagt ein Mitarbeiter eines Sozialamts in der Region Stuttgart. Das sei „nicht nachvollziehbar“. Denn alle anderen Gefangenen, die finanziell schlecht aufgestellt sind, bekommen ein Taschengeld nach Sozialgesetzbuch XII. Laut Justizministerium liegt das bei etwa 50 Euro pro Monat. In manchen Fällen bekommen Asylbewerber in U-Haft also fast die dreifache Summe.

Damit soll nun Schluss sein. „Der individuelle Bargeldbedarf für Asylbewerber, die sich in Untersuchungs- oder Abschiebehaft befinden, wird an den Betrag nach Sozialgesetzbuch XII angepasst“, sagt ein Sprecher des Integrationsministeriums. Flüchtlinge werden zukünftig also weniger Geld bekommen, wenn sie in U-Haft sitzen. Umsetzen müssen den Beschluss die Stadtverwaltungen und Landratsämter. Um wie viele Betroffene es sich handelt, kann man beim Land nicht sagen. Dort werden nur die Nationalitäten der Gefangenen erfasst, nicht aber deren Aufenthaltsstatus.