Die meisten Kinder und Jugendlichen, die in Stuttgart ankommen, können kein Deutsch. Viele beherrschen auch nicht das lateinische Alphabet. Foto: dpa

Die Zahl der Flüchtlinge, die in Möhringen und Vaihingen untergebracht werden, steigt beständig an. Für die Kinder gilt die Schulpflicht, auch wenn viele kein einziges Wort Deutsch sprechen.

Möhringen/Vaihingen - Das A und O ist, überhaupt einmal zu wissen, wie ein A und ein O denn so aussehen. Ein Kind lernt das üblicherweise in der ersten Klasse, und den Rest des Alphabets lernt es dabei auch noch kennen. Aber was, wenn das Kind kein einziges Wort Deutsch kann, weil die Eltern aus ihrem Heimatland geflohen sind? Und was, wenn das Kind nur arabische Schriftzeichen kennt, oder vielleicht sogar noch nie ein Klassenzimmer von innen gesehen hat?

„Alle Kinder sollen in die Schule gehen können“, sagt Ulrike Brittinger, die Leiterin des Staatlichen Schulamts. „Wenn sie kein Deutsch verstehen, können sie Vorbereitungsklassen besuchen.“ Und deren Zahl steigt derzeit ebenso sprunghaft an wie die der Flüchtlinge, die nach Deutschland strömen.

Im nächsten Schuljahr sollen an unterschiedlichen Schulen im Verbreitungsgebiet der Filder-Zeitung insgesamt acht Klassen dieser Art gebildet werden. Vier davon, und damit immerhin die Hälfte, entstehen an der Möhringer Riedseeschule. Zwei sind für Kinder im Grundschulalter vorgesehen, und zwei werden an den Werkrealschulzweig angedockt. Darüber hinaus werden jeweils eine Vorbereitungsklasse an der Fasanenhofschule sowie der Schönbuchschule in Dürrlewang angeboten, für Kinder der Klassen eins bis vier. Für die älteren sind zwei Klassen an der Pestalozzischule in Rohr geplant.

Die Zahl der Vorbereitungsklassen verdoppelt sich

„Wir werden im nächsten Jahr eine Verdoppelung dieser Schulklassen haben“, sagt Brittinger. Die Amtsleiterin spricht dabei über die Zahlen für ganz Stuttgart. So gab es bis zum Beginn der Sommerferien zwölf Vorbereitungsklassen in der Primarstufe (bis zur vierten Klasse) und 22 in der Sekundarstufe (ab der fünften Klasse). Macht zusammen 34. Wenn der Unterricht am 15. September wieder beginnt, wird es 36 Klassen für die jüngeren und 36 für die älteren Schüler geben, zusammen also 72.

Der rasante Anstieg der Flüchtlingszahlen hatte vergangenes Jahr die Stadtverwaltung überrascht. In der Vergangenheit kamen die meisten Asylbewerber aus den Balkanländern. Doch wagten immer mehr Flüchtlinge aus Nordafrika in hoffnungslos überfüllten Flüchtlingsbooten die Überfahrt nach Südeuropa. Und vor allem aus Syrien und dem Irak machten sich viele auf den Weg durch die Türkei nach Europa. Kamen vor zwei Jahren 760 davon in Stuttgart an, waren es 2013 schon 1175. In diesem Jahr, so schätzt die Stadt, wird die Zahl auf bis zu 2800 springen.

Händeringend wird deshalb nach Unterkünften gesucht. Von der Praxis, Asylbewerber in Mietwohnungen unterzubringen, um die Integration zu fördern, musste die Stadt Abstand nehmen. Es gibt schlicht nicht genügend freie Wohnungen.

Also mietete die Stadt zum Beispiel kurzerhand ein ehemaliges Schwesternwohnheim in Rohr an. Dort leben inzwischen rund 200 Flüchtlinge. Zudem entstehen derzeit Fertigbauten. In Möhringen soll am Lautlinger Weg ein Wohnheim mit 159 Plätzen errichtet werden. Ende des Jahres soll es fertig sein. Schon Ende des Monats wird ein baugleiches Heim in Plieningen übergeben.

Die Schulpflicht gilt auch für Asylbewerber

Wohl auch deshalb wird es an der Riedseeschule in Möhringen vier Vorbereitungsklassen geben – so viele wie nur an zwei anderen Schulen in Stuttgart. An der Plieninger Körschtalschule jedenfalls werden die Flüchtlingskinder nicht unterrichtet. Das sei kein Fehler, sondern mit dem Stuttgarter Schulverwaltungsamt so abgesprochen, sagt Brittinger vom Staatlichen Schulamt. In Plieningen fehlen schlicht die Räume.

Ziel ist, den Kindern die deutsche Sprache zu vermitteln – oder ihnen überhaupt erst die lateinischen Schriftzeichen beizubringen. Der sonstige Lernstoff spielt hingegen eine untergeordnete Rolle. Wo möglich, sollen die Kinder auch den normalen Unterricht besuchen, etwa in Musik oder Sport. Der Wechsel in die Regelklassen soll jederzeit möglich sein, auch während des Schuljahres und schleichend über Wochen oder Monate hinweg.

Schulrecht ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland bestimmt also selbst über die Paragrafen, die den Umgang mit Schülern regeln sollen. Das Schulgesetz Baden-Württembergs trat 1983 in Kraft. Es regelt zum Beispiel Fragen zum Schulgeld, zum Religionsunterricht, zu den Lehrplänen und den Elternbeiräten.

Flüchtlingskinder sollen an Gymnasien unterrichtet werden

Die Schulpflicht ist in § 72 geregelt. Sie besteht demnach für alle Kinder und Jugendliche, die in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben. Dies schließt ausdrücklich ausländische Kinder ein sowie Kinder, deren Eltern einen Asylantrag gestellt haben, unabhängig davon, ob sie dauerhaft geduldet werden oder nur vorübergehend.

Das bürokratische Verfahren wird vom Einwohnermeldeamt angestoßen, das die Daten an die jeweiligen Schulen übermittelt. Illegale Einwanderer sind jedoch nicht gemeldet. Rein rechtlich gesehen haben sie auch keinen Wohnsitz im Land, die Kinder fallen demnach nicht unter das Schulgesetz.

Doch ist die Werkrealschule ein Auslaufmodell. „Künftig soll es solche Klassen auch an Realschulen und Gymnasien geben“, sagt Brittinger. „Und wir werden im nächsten Jahr auch Klassen an beruflichen Schulen haben.“