Alleinerziehende Elternteile sind auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen, doch der Staat kann sich das Geld nur zum Teil wieder beschaffen. Foto: dpa

Von Juli an zahlt der Staat mehr Unterhalt an die Kinder von Alleinerziehenden. Woher das Geld kommt, ist allerdings noch offen.

Stuttgart - Spätestens, wenn’s ans Geld geht, hört der Friede auf. „Viele Eltern trennen sich im Guten“, sagt Charlotte Michel-Biegel, die Landesvorsitzende des „Verbands alleinerziehender Mütter und Väter“. Aber dann, irgendwann, taucht die Frage auf, wer eigentlich den Sportverein oder den Musikunterricht bezahlt. „Dann heißt es schnell, ja, wenn dein Vater nicht bezahlt, dann kannst Du heute eben nicht in den Klavierunterricht gehen“, hat Michel-Biegel festgestellt.

Dass der Unterhalt regelmäßig bezahlt wird, ist für die Kinder existenziell wichtig. Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil nicht oder nicht regelmäßig, springt der Staat ein – momentan allerdings nur sechs Jahre lang und auch nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Das soll sich zum 1. Juli dieses Jahres ändern. Bund und Länder haben sich im Januar darauf geeinigt, diesen „Unterhaltsvorschuss“ auszuweiten und zukünftig bis zum 18. Lebensjahr zu zahlen. Die Begrenzung auf sechs Jahren soll entfallen.

„Das ist sehr gut und war dringend nötig“, freut sich Charlotte Michel-Biegel. „Dass diese Unterstützung bisher endete, wenn das Kind zwölf wurde, war eine willkürliche Entscheidung.“ Sie schätzt, dass etwa die Hälfte der alleinerziehenden Eltern in Baden-Württemberg auf diese staatliche Unterstützung angewiesen ist. „Das heißt nicht automatisch, dass der andere Elternteil nicht zahlen will“, betont die Landesvorsitzende. In vielen Fällen würde die Unterhaltspflichtigen wenig oder nichts verdienen oder seien verstorben.

Bisher werden Kosten gedrittelt

33 000 Kinder haben im Jahr 2015 in Baden-Württemberg Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezogen, hat das Landessozialministerium ausgerechnet. 70 Millionen Euro hat das gekostet, Bund, Land und Kommunen teilen sich diese Kosten zu je einem Drittel – bisher. Denn welche zusätzlichen Kosten durch die gesetzliche Neuregelung für die drei Finanzierungspartner jeweils dazu kommen, kann noch niemand sagen.

Teurer wird es aber in jedem Fall. Die Stadt Stuttgart hat schon mal einen erheblichen Zusatzposten eingeplant. Mit Ausgaben von 14 Millionen Euro rechnet Daniela Hörner vom Jugendamt, bisher sind es jährlich etwa vier Millionen. 2500 Kinder profitieren in Stuttgart von dem staatlichen Unterhalt. „Zehn Mitarbeiter kümmern sich bei uns im Jugendamt allein darum“, sagt sie. Wenn die Gesetzesänderung eintritt, rechnet sie mit einer Verdopplung der Fälle. „Derzeit prüfen wir, ob wir zusätzliches Personal brauchen, gegebenenfalls muss der Gemeinderat dann die Stellen aufstocken.“

Das wird in jedem Fall Kosten nach sich ziehen – bei den Kämmerern der Städte und Landkreise, bei denen die Jugendämter angesiedelt sind, löst das keine Begeisterung aus. „Das ist ein neues Beispiel dafür, dass Bund und Länder etwas beschließen – und bei den Kommunen am Ende die Kosten bleiben“, schimpft daher Benjamin Lachat vom baden-württembergischen Städtetag.

Rückforderung oft erfolglos

Auch seine Kollegin Christa Heilemann vom Landkreistag kündigt an, dass sie das nicht hinnehmen will. „Wer diese Verbesserung will, muss auch dafür sorgen, dass sie finanziert ist.“ Mit 22,8 Millionen Euro beteiligen sich die Landkreise und kreisfreien Städte momentan. „Und dabei soll es bleiben, an den Mehrkosten können wir keinen Anteil leisten“, sagt Heilemann.

Der Bund hat bereits angekündigt, seinen Anteil an der Finanzierung von derzeit 33 auf 40 Prozent zu erhöhen. Auch die Landesregierung begrüßt die Ausweitung des Unterhaltsanspruchs, betont eine Sprecherin auf Nachfrage. „Die zukünftige Verteilung der Kosten muss aber in gesonderten Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden erörtert werden“, sagt sie.

Vielleicht steht dann auch zur Debatte, wie die Einnahmen erhöht werden können. Denn der ausbezahlte „Unterhaltsvorschuss“ des Staats ist lediglich – wie der Name sagt – ein Vorschuss. Zu den Aufgaben der Mitarbeiter der Jugendämter gehört es daher auch, die bezahlten Beträge bei den säumigen, unterhaltspflichtigen Elternteilen zurückzufordern. „Ja natürlich, das machen wir auch, schließlich handelt es sich um öffentliche Mittel, mit denen wir verantwortlich umgehen müssen“, sagt zum Beispiel Daniela Hörner vom Stuttgarter Jugendamt. Da müssten ihre Mitarbeiter dann oft sogar vor Gericht gehen, um das Geld zurückzubekommen. 107 Strafanzeigen haben die Jugendämter zum Beispiel im Jahr 2014 gestellt.

Rechnungshof macht Druck

Landesweit sind es etwa 30 Prozent der Ausgaben, die die Jugendämter so zurückbekommen. Dass das regional höchst unterschiedlich ist, darauf hat der Rechnungshof im vergangenen Jahr hingewiesen. Er forderte, dass sich die verschiedenen Stellen austauschen und von Ämtern mit hohen Rückforderungserfolgen lernen.

„Alleinerziehende müssen auf so vielen Baustellen kämpfen“, sagt Charlotte Michel-Biegel, die Verbandsvorsitzende. Ob es die Alltagssorgen sind, mit denen sie alleine gelassen werden, die ständigen Entscheidungen, die sie alleine treffen müssen. „Es ist gut, dass der Staat uns wenigstens den Kampf um den Unterhalt abnimmt – und jetzt auch für Kinder, bis sie volljährig sind.“