Die Unionsfraktion will unter anderem den Einsatz der Geheimdienste, um Einbruchskriminalität als Form der organisierten Kriminalität in den Griff zu bekommen (Symbolbild). Foto: dpa

Die Unionsfraktion im Bundestag erwägt im Kampf gegen Wohnungseinbrüche offenbar den Einsatz der Geheimdienste. Auch im Strafrecht will man Härte demonstrieren.

Berlin - Die Unionsfraktion im Bundestag will auf ihrer an diesem Donnerstag beginnenden Klausur mit der Forderung nach drastischen Gesetzesverschärfungen zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen punkten.

In einer Beschlussvorlage, die Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten vorliegt, erwägt die Fraktion unter anderem auch den Einsatz der Geheimdienste, um Einbruchskriminalität als Form der organisierten Kriminalität in den Griff zu bekommen. In dem Fünf-Punkte-Katalog wird vor allem für eine Stärkung der koordinierenden Funktion des Bundeskriminalamtes plädiert. Darüber hinaus heißt es: „Zu überlegen ist auch eine stärkere Einbindung der Nachrichtendienste zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität“.

Möglichkeiten der Schleierfahndung ausdehnen

Auch im Strafrecht will die Union Härte demonstrieren. So wird unter anderem die Erhöhung der Mindeststrafe von sechs Monaten auf ein Jahr gefordert. „So wären Staatsanwaltschaften künftig etwa verpflichtet, in jedem Fall Anklage zu erheben, und auch eine Einstellung des Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit käme nicht mehr in Frage“, heißt es in dem Papier. Bei Strafprozessen gegen Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren will die Unionsfraktion, „dass generell das Erwachsenenstrafrecht zur Regelanwendung kommt und nicht das Jugendstrafrecht.“

Außerdem will die Union auch schon bei „einfachen“ Wohnungseinbrüchen, bei denen die Muster der organisierten Kriminalität noch nicht erkennbar sind, dass „eine Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation möglich ist.“ Auch der Zugriff auf gespeicherte Verbindungsdaten soll beim so genannten „einfachen“ Wohnungsdiebstahl künftig möglich sein. Bisher sei dies nur bei schwerem Bandendiebstahl möglich.

Schließlich will die Unionsfraktion die Möglichkeiten der Schleierfahndung ausdehnen. Man wolle „die mobile Grenzraumüberwachung verstärken und die Schleierfahndung auch auf Raststätten und Verkehrswege von internationaler Bedeutung ausdehnen“, heißt es in der Beschlussvorlage.