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Hochschule spricht von unsachlicher Kampagne gegen die Würdigung des Bahn-Chefs.

Stuttgart - Im Rahmen der Jahresfeier 2012 wollte die Uni Stuttgart am 16. November den Bahn-Chef Rüdiger Grube mit der Würde eines Ehrensenators auszeichnen. Jetzt wurde die Feier abgesagt. Die Begründung: eine respektvolle und geordnete Veranstaltung sei derzeit nicht möglich.

Eigentlich ist diese Feier der Uni der Höhepunkt des akademischen Jahres, bei dem der Dialog der Hochschulmitglieder mit der Gesellschaft im Mittelpunkt steht.

Neben der Verleihung von Ehrendoktorwürden an Allan Meyer und die Professoren Dante Gatteschi und Rüdiger Kniep sollte Grube geehrt werden. „In Anerkennung seines 20 Jahre währenden persönlichen Engagements sowie der großzügigen Förderung des Ingenieurnachwuchses und der Forschung an der Uni Stuttgart“ hatte ihm der Senat die Ehrensenatorwürde zuerkannt.

Nun aber ist die Feierstunde nach einstimmigem Beschluss von Rektorats und Senat abgesagt. Dafür nennt die Uni zwei Gründe. Es habe zum einen eine „unsachliche öffentliche Kampagne gegen diese Ehrung im Vorfeld der Veranstaltung“ gegeben. Dadurch sei „eine den Geboten von Respekt und Ordnung garantierende Durchführung der Veranstaltung nicht mehr möglich“ gewesen.

Als zweiten „ausschlaggebenden Anlass für die Absage“ nennt die Uni den Rückzieher des Festredners. Professor Wolfgang Kinzelbach von der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich, der über das Thema „Wasser – die kritische Ressource des 21. Jahrhunderts“ referieren sollte, hatte seine Zusage zurückgenommen. „Bei all den Vorwürfen, die mir von verschiedenen Seiten zugegangen sind, sehe ich mich gezwungen, meine Mitwirkung an der Ehrung abzusagen“, heißt es in einem Brief vom Kinzelbach an den Unirektor Wolfram Ressel.

Der Unirektor war am Donnerstag zu keiner Stellungnahme bereit, er schickte seinen Sprecher Hans-Herwig Geyer vor. „Die Führungsgremien der Uni Stuttgart respektieren die Entscheidung von Professor Kinzelbach und bedauern, dass eine universitäre Veranstaltung, die in Stuttgart zu den alljährlichen wissenschaftlichen, wirtschaftlich und gesellschaftlichen Höhepunkten zählt, in diesem Jahr nicht durchführbar ist“, heißt es in einer Mitteilung von Geyer. „Es schadet dem internationalen Ansehen von Stadt und Region, wenn die Universität eine auf der Grundlage ihrer Ehrungsordnung getroffene freie Entscheidung nicht mehr öffentlich vollziehen kann.“

Auf Nachfrage verweist Geyer auf Hinweise, es würden Aufrufe kursieren, die Feierstunde am 16. November zu stören. „In einem solchen Klima kann man keine würdige Veranstaltung machen“, sagte Geyer.

Trotz der Absage der Feier bliebt es nach Angaben von Geyer bei der beschlossenen Ehrensenatorwürde für Grube. Es sei noch nicht geklärt, bei welcher Gelegenheit und in welchem Rahmen die Ehrung vollzogen werde. „Es gibt für uns keinen Anlass, das jetzt in aller Stille abzuwickeln“, sagt Geyer. Er weist darauf hin, dass Grube am 16. November ohnehin wegen eines Auslandstermin an der Teilnahme an der Feierstunde verhindert gewesen wäre.

Die Klage der Uni über eine unsachliche öffentliche Kampagne gegen die Ehrung von Grube nennt Matthias von Herrmann, der Pressesprecher der Parkschützer, „äußerst schräg und an den Haaren herbeigezogen“.

Offenbar zielt die Klage der Uni auf die Architekten Peter Dübbers und Roland Ostertag, die öffentlich die Grube-Ehrung kritisiert hatten. Wie berichtet warf Dübbers, der Enkel von Paul Bonatz, der den Hauptbahnhof entworfen hatte, in einem offenen Brief dem Unirektor Ressel einen „eher unnötigen, für mich äußerst befremdlichen Akt des vorauseilenden Gehorsams“ vor. Grube sei „mitverantwortlich für die Teilzerstörung des Wahrzeichens Stuttgart“.

Der Architekt Professor Roland Ostertag hatte in einem Brief an Ressel „Zweifel an der fachlichen Berechtigung der Ernennung“ von Grube angemeldet. Statt persönlicher wissenschaftlicher Verdienste seien für die Ehrung finanzielle Zuwendungen und Drittmittel von Seiten der Bahn zugunsten des Uni-Instituts für Eisenbahnwesen ausschlaggebend gewesen.

Von Seiten der Uni wird im Zusammenhang mit der Ernennung von Ehrensenatoren auf die Ehrungsordnung verwiesen: „Die Würde eines Ehrensenators wird für besondere Verdienste um die ideelle oder materielle Förderung der Universität Stuttgart verliehen. Die Voraussetzungen sind gegeben, wenn die zu ehrende Persönlichkeit durch Rat oder Tat die Universität oder deren Einrichtungen wiederholt und uneigennützig gefördert hat und wenn zu erwarten ist, dass sie dies auch künftig tun wird.“