Ist der 48-jährige Angeklagte schuld am Suizid seiner Ex-Freundin? Foto: dpa

Hat sich eine 43-jährige Frau das Leben genommen, weil sie von ihrem Ex-Freund mit Telefonterror und anderer Pein gequält wurde? Der psychiatrische Gutachter sagt ja.

Stuttgart/Filderstadt - Enttäuschung, Kränkung, Wut – und vor allem anderen der Alkohol sollen schuld daran gewesen sein, dass ein 48-jähriger Mann aus Filderstadt zum Stalker geworden ist. So hat es der Angeklagte dem psychiatrischen Gutachter Peter Winckler gesagt. Der Mann steht vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart, weil sich seine Ex-Freundin nach Telefon- und Textnachrichten-Terror das Leben genommen hatte. Der Vorwurf gegen den gebürtigen Hamburger: Nachstellung mit Todesfolge.

Der Personalreferent und ehemalige Zeitsoldat hat seit Anfang 2014 eine Spur der Verwüstung hinter sich hergezogen. Denn nicht nur die 43-jährige Speditionskauffrau war Opfer seiner Nachstellungen geworden. Auch seine geschiedene Frau, deren Familie, weitere Ex-Freundinnen und deren Kolleginnen waren von dem 48-Jährigen mit ungezählten Textnachrichten, gespickt mit Beleidigungen bis hin zu Todesdrohungen, gepeinigt worden. Gleich reihenweise hat er Reifen zerstochen und andere Sachbeschädigungen begangen. Eine Frau soll er gar versucht haben, um 500 Euro zu erpressen. Gutachter Winckler steht vor einem Rätsel.

Keine Persönlichkeitsstörung

Der erfahrene Sachverständige aus Tübingen bescheinigt dem Angeklagten zwar eine volle Schuldfähigkeit. Psychopathologisch sei der Mann völlig unauffällig, es gebe keine Hinweise auf ein psychiatrisches Krankheitsbild. Auch eine Persönlichkeitsstörung liege nicht vor. „Aber normal war sein Verhalten natürlich nicht“, so Winckler. Immer, wenn eine Beziehung mit einer der Frauen, die er meist im Internet kennengelernt hatte, kippte, sei es dramatisch geworden.

Keine Persönlichkeitsstörung, keine psychische Krankheit, was ist es dann? „Ich stehe mit dem Rücken zur Wand. Ich weiß es nicht“, so Winckler. Schließlich sei der geständige Angeklagte erst ab Anfang 2014 zum Stalker geworden. Davor seien keine Auffälligkeiten bekannt – auch nicht nach Trennungen von Frauen.

Angeklagter verteufelt den Alkohol

Der eloquente, gebildete und offenbar mit Charme ausgestattete Angeklagte gibt sich reuig und sagt, er wisse, dass er „viel Mist“ gebaut habe, berichtet Gutachter Winckler. Bei all den „Dummheiten“, wie er sein ruchloses Tun nennt, sei er unter Alkohol gestanden, unter dem „verteufelten Alkohol“, so der 48-Jährige.

Die 43-jährige Frau aus Filderstadt, die sich mutmaßlich wegen ihm das Leben genommen hat, nennt er eine fröhliche Frau mit einer starken Persönlichkeit. Er habe nichts davon bemerkt, dass sie psychische Probleme gehabt haben soll.

Im Juni 2014 hatten sich die beiden übers Internet kennengelernt und wurden ein Paar. Sie verbrachten gar einen Urlaub mit den Eltern der Frau. Am 23. Februar 2015 habe sie „aus heiterem Himmel“ Schluss gemacht, so der Angeklagte.

Als die Eltern der Frau dies im Gerichtssaal hören, schütteln sie mit bitteren Mienen die Köpfe.

100 SMS in einer Nacht

Noch in derselben Nacht schickte der Mann der 43-Jährigen 100 Textnachrichten. Es folgten Drohungen, Reifen wurden zerstochen, er lauerte ihr auf. Im März hörten die Nachstellungen auf, der 48-Jährige arbeitete sich inzwischen an anderen Frauen ab. Anfang November 2015 erhängte sich die 43-Jährige im Keller ihres Wohnhauses. Ist das Stalking des Angeklagten der Grund dafür, dass sich die Frau Monate später umgebracht hat? Gutachter Winckler sagt ja, er halte dies für wahrscheinlich. Nun kommt es darauf an, ob das Gericht ihm folgt.

Der Suizid seiner Ex-Freundin habe ihn sehr bestürzt, so der Angeklagte. Er hoffe auf eine Bewährungsstrafe. Der Prozess wird fortgesetzt.