Im neuen Luftreinhalteplan dürften härtere Maßnahmen stehen. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Der freiwillige Feinstaubalarm dürfte schon bald nicht ausreichen. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht fordert wegen zu hoher Stickoxidwerte Schritte klare Einschränkungen für den Autoverkehr.

Stuttgart - Der Feinstaubalarm auf freiwilliger Basis könnte bald Vergangenheit sein. Denn Anfang 2017 muss das Stuttgarter Verwaltungsgericht (VG) über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entscheiden. Die Organisation, die in Düsseldorf erfolgreich geklagt hat, verlangt auch in Stuttgart weitreichende Fahrverbote für Diesel. Am Dienstag ist es bei einem Treffen von Vertretern des Landes, der Stadt und des Regierungspräsidiums (RP) um die DUH-Klage gegangen. Denn mit dem Aus für die blaue Plakette, die von der Verkehrsministerkonferenz am 7. Oktober abgelehnt wurde, ist den Kämpfern gegen die Schadstoffe das Herzstück ihres Minderungsplans weggebrochen. Ursprünglich sollten von 2021 an saubere Diesel und Benziner mit EU-6-Plakette rund 80 Prozent der Fahrzeugflotte ausmachen und die Stickoxidwerte im Stuttgarter Kessel um 40 Prozent verringern.

Konkrete Maßnahmen gefordert

Zeitgleich zum ministeriellen Nein zur blauen Plakette hat das VG dem Land wegen des DUH-Prozesses einen in Klartext gehaltenen Brief zukommen lassen. Die Richter wollen „innerhalb eines Monats“ wissen, welche verkehrsbeschränkenden Maßnahmen in dem neuen Luftreinhalteplan, der im August 2017 fertig sein soll, stehen werden. Das Gericht möchte prüfen, ob der Katalog geeignet ist, um überschrittene Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) vom 1. Januar 2018 an einzuhalten. Dabei geht es nicht nur ums Neckartor, sondern auch um „andere Straßen im Stadtgebiet“. Die Richter möchten wissen, „für welche (weiteren) Straßen welche Maßnahmen konkret in Betracht gezogen werden“.

Das VG weist darauf hin, dass allein die Bemühungen des Landes um die Einführung einer blauen Plakette belegen, dass „verkehrsbeschränkende Maßnahmen, in erster Linie temporäre und/oder selektive Fahrverbote, in Betracht zu ziehen sind“. Diese Einlassung legt nahe, dass die Entscheidung über die DUH-Klage über den Ende April 2016 vor dem VG getroffenen Vergleich hinausgehen dürfte. Damals hatten sich zwei Anwohner vom Neckartor mit dem RP darauf geeinigt, dass der Verkehr am Neckartor mindestens um 20 Prozent verringert werden muss, wenn das Feinstaublimit 2017 nicht eingehalten wird.

NO2-Jahreswerte liegen weit gesetzlichem Limit

„Ohne Restriktionen und Verbote geht nichts mehr“, sagt ein Kenner der Verhältnisse im Hinblick auf die DUH-Klage. Das VG lege nahe, dass der nächste Luftreinhalteplan spürbare Einschränkungen enthalten müsse. Deshalb werde in Arbeitsgruppen unter anderem über Tempo 50 oder 60 auf Stuttgarter Außerortsstrecken – etwa auf der B 27 zwischen dem Echterdinger Ei und dem Albplatz in Degerloch oder im Bereich Schattenring – nachgedacht. Auch streckenbezogene Fahrverbote auf innerstädtischen Abschnitten mit überhöhten Stickoxidwerten würden geprüft. Dabei geht es um die Heilbronner Straße, die B 14 und die Pragstraße. Die NO2-Jahreswerte liegen aber auch in anderen Straßen weit über dem Limit von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft. Am Neckartor beträgt die Konzentration gut 80 Mikrogramm, am Arnulf-Klett-Platz liegt sie bei rund 60.

Wechselnde Fahrverbote nach geraden und ungeraden Kennzeichen sollen vom Tisch sein, weil die Halter von sauberen Fahrzeugen dagegen klagen könnten. Entschieden ist laut Verkehrsministerium noch nichts. „Wir sind mit dem Gericht im Gespräch und antworten konkret auf dessen Fragen bis Ende des Monats“, sagt dessen Sprecher Edgar Neumann.