Stein(e) des Anstoßes: Die Grundstücksmauer in Albershausen Foto: Leif Piechowski

Ihr Bau ist rechtswidrig gewesen. Der Abriss der Stützmauer an einem Wohngrundstück wäre es aber wohl auch. Mit dieser ein wenig absurd klingenden Botschaft im Gepäck hat der Bürgermeister Jochen Bidlingmaier aus Albershausen das Ulmer Landgericht verlassen.

Albershausen - Dabei hatte er schon mit einer Baufirma den Abbruch besprochen, um die Steine des Anstoßes nach vier Jahren politischen und juristischen Streits endlich aus dem Weg zu räumen. Doch daraus dürfte nichts werden, wenn die Zivilrichterin in ihrem Urteil bei dem bleibt, was sie am Ende der mündlichen Verhandlung andeutete.

Am 5. Juni will die Richterin verkünden, ob sie dem Antrag des Bauherren folgt, und per einstweiliger Verfügung der Gemeinde Albershausen den Abbruch untersagt. Momentan tendiere sie dazu, „dass dieser Unterlassungsanspruch besteht“, sagte die Richterin. Zwar habe der Kläger die Stüzmauer, die ein Abrutschen seines Grundstücks auf eine darunter liegende Straße verhindern soll, teilweise auf Gemeindegrund errichtet. Es könnte sich dabei aber gleichwohl um einen „rechtmäßigen Überbau“ handeln.

Für den jungen Bürgermeister ist die Mauer-Angelegenheit nämlich äußerst unangenehm. Offenbar hatte er die Maßnahme ursprünglich zunächst gebilligt, obwohl der Kaufvertrag über das kleine Grundstück am Straßenrand noch nicht unterschrieben war. Erst als die Arbeiten schon liefen, hatte ihn der Gemeinderat zurückgepfiffen. Und dann erließ das Göppinger Landratsamt als Baurechtsbehörde auch noch einen Baustopp, der mittlerweile vom Verwaltungsgericht in Stuttgart auch bestätigt wurde. Es handele sich um einen Schwarzbau, stellten die Richter fest. Einen Abriss verfügten sie aber nicht, was offenbar genügend Raum für die nächste juristische Auseinandersetzung schuf.

Als dieser Tage nun ein Angestellter eines Baunternehmens sich am Ort umsah und bei ebenfalls dort wohnenden Mietern klingelte, fiel der Bauherr aus allen Wolken. „Der Bagger stand schon bereit“, berichtete er vor Gericht. Er habe ihn wenige Meter entfernt in der Straße stehen sehen. Sein Anwalt sprach von einer „überfallartigen Situation“. Erst danach und auf Nachfrage habe man ein Schreiben erhalten, in dem der Abriss „binnen einer Woche“ angedroht wurde.

Sollte die Gemeinde den Erlass der einstweiligen Verfügung nicht verhindern können, bleibt nur noch die zweifelhafte Hoffnung auf das Hauptverfahren. Bidlingmaier steht also wohl wieder einmal ein peinlicher Abend im Gemeinderat bevor. Die Albershauser Mauer dürfte, wie es aussieht, noch in 50 oder 100 Jahren stehen.