Mit den Sanktionen soll Russlands Präsident Wladimir Putin dazu gebracht werden, die moskautreuen Separatisten in der Ostukraine nicht länger zu unterstützen. Foto: dpa

Die verschärften Wirtschaftssanktionen gegen Moskau treten am Freitag in Kraft. Kernstück ist eine Erschwerung des Zugangs russischer Banken zu den Kapitalmärkten der EU.

Die verschärften Wirtschaftssanktionen gegen Moskau treten am Freitag in Kraft. Kernstück ist eine Erschwerung des Zugangs russischer Banken zu den Kapitalmärkten der EU.

Brüssel - Die 28 EU-Regierungen haben die Wirtschaftssanktionen der Europäischen Union gegen Russland am Donnerstag offiziell beschlossen. Dies teilte der EU-Ministerrat in Brüssel mit.

Mit den Strafmaßnahmen, die in einem schriftlichen Verfahren gebilligt wurden, soll Russlands Präsident Wladimir Putin dazu gebracht werden, die moskautreuen Separatisten in der Ostukraine nicht länger zu unterstützen. Kernstück der Wirtschaftssanktionen ist eine Erschwerung des Zugangs russischer Banken zu den für Moskau wichtigen Kapitalmärkten der EU.

Zu den neuen Sanktionen gehören auch ein Waffenembargo, ein Ausfuhrverbot für zivil und militärisch nutzbare Güter an das russische Militär und ein Lieferstopp für Spezialgeräte zur Ölförderung. Die ersten Wirtschaftssanktionen der Europäischen Union gegen Russland in der Ukraine-Krise waren bereits am Dienstag von den EU-Botschaftern vereinbart worden. Sie treten am Freitag in Kraft.

Mit den Wirtschaftssanktionen bekomme die Reaktion der EU auf das Vorgehen Russlands in der Ukraine-Krise ein neue Qualität, sagten EU-Diplomaten. Die Sanktionen könnten je nach Entwicklung der Lage jederzeit verschärft oder gelockert werden.

Die Restriktionen des Zugangs zu den europäischen Kapitalmärkten betreffen alle russischen Banken mit einer staatlichen Mehrheitsbeteiligung. Sie dürfen in der EU keine Anleihen, Aktien oder andere Wertpapiere mehr verkaufen. Damit soll die Möglichkeit der Banken, die russische Wirtschaft zu finanzieren, eingeschränkt werden. Darlehen an russische Unternehmen sind nicht verboten. In der EU tätige Niederlassungen und Tochtergesellschaften dürfen die Beschränkungen nicht unterlaufen.

Waffenembargo und keine Ausfuhr von Hochtechnologie

Das Waffenembargo betrifft sämtliche Rüstungsgüter, die in einer entsprechenden EU-Liste enthalten sind, allerdings nur künftige Verträge. Altverträge - beispielsweise Frankreichs Lieferung von zwei Hubschrauberträgern im Wert von 1,2 Milliarden Euro - dürfen noch abgewickelt werden.

Ausfuhrlizenzen sind künftig für die Lieferung von sowohl zivil als auch militärisch nutzbaren Gütern nötig, sofern es sich beim Endkunden in Russland um das Militär handelt. Dann sollen beispielsweise keine Genehmigungen für die Lieferung von Verschlüsselungssystemen, bestimmten Werkzeugmaschinen oder Hochleistungscomputern mehr erteilt werden.

Für den Energiesektor gilt ein Verbot der Ausfuhr von Hochtechnologie, die für die Ölförderung in der Arktis oder in der Tiefsee benötigt wird. Angesichts der starken Abhängigkeit der EU von russischen Gaslieferungen - knapp 40 Prozent der gesamten Gasimporte kommen aus Russland - sei der Gassektor bewusst ausgespart worden, sagten Diplomaten.

Aus Protest gegen die Annexion der Krim durch Russland und gegen die massive Unterstützung der Separatisten im Osten der Ukraine durch Russland hatte die EU seit März schrittweise insgesamt 95 Personen mit Einreiseverboten und Kontensperrungen belegt. Am Mittwochabend wurden erstmals drei mit Putin eng befreundete Geschäftsleute, darunter auch dessen einstiger Judo-Sparringspartner, auf die Sanktionsliste gesetzt. Außerdem stehen 23 Unternehmen auf einer schwarzen Liste der EU: Ihnen sind Geschäfte in der Europäischen Union untersagt.

Die Sanktionen sollten am Donnerstagabend im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, um danach in Kraft treten zu können.